Die Stadt Wilhelmshaven meldet, dass im April 2015 dem städtischen Fundamt 21 Fahrräder, ein Mobiltelefon, Taschen mit und ohne Inhalt, Bekleidungsstücke, Schlüssel jeweils mit und ohne Etui als Fundsache übergeben wurde. Empfangsberechtigte werden gebeten, ihre Rechte bis spätestens zum 31. August diesen Jahres geltend zu machen. Danach wird davon ausgegangen, dass Ansprüche auf Herausgabe nicht geltend gemacht werden und das Eigentum an den Gegenständen aufgegeben wird.