Stadt Wilhelmshaven

13. April 2015

Anmeldung zur Einschulung der Schulanfänger zum Schuljahr 2016/2017

Die Stadt Wilhelmshaven weist darauf hin, dass alle Kinder, die bis zum 30. September das sechste Lebensjahr (Geburtsdatum: 02.10.2009 bis 01.10.2010) vollendet haben, vom Schuljahr 2016 an schulpflichtig werden. Sie sind daher zum Besuch der Grundschule anzumelden. Einzuschulen sind außerdem alle Kinder, die früher geboren sind, aber bisher vom Schulbesuch zurückgestellt waren. Anzumelden sind auch diejenigen Kinder, bei denen aufgrund ihrer geistigen oder körperlichen Entwicklung eine Schulfähigkeit ausgeschlossen erscheint. Jüngere Kinder können auf Antrag der Erziehungsberechtigten in die Schule aufgenommen werden, wenn sie die für den Schulbesuch erforderliche körperliche und geistige Reife besitzen und in ihrem sozialen Verhalten ausreichend entwickelt sind. Nähere Informationen erteilt die jeweilige Schulleitung. Die Schulanfänger sind für alle Grundschulen inkl. der Ganztagsgrundschulen Altengroden, Rüs-tersiel, Wiesenhof und der Katholischen Grundschule St. Martin am Mittwoch, 06. Mai 2015, in der Zeit von 15.00 bis 18.00 Uhr im Sekretariat der Schule anzumelden, deren Grundschule nach der nachfolgenden Aufstellung für den jeweiligen Wohnbezirk zuständig ist. Nachstehend aufgeführt sind jeweils die Straßen, die den Einzugsbereich eingrenzen. Bei der Anmeldung sind die Geburtsurkunde und, soweit vorhanden, der Taufschein des Schulanfängers vorzulegen. Nähere Auskünfte über die für die Schulanfänger zuständigen Grundschulen erhalten Sie in den Sekretariaten der jeweiligen Grundschule. EinzugsbereicheGanztagsgrundschule Altengroden, Ubbostr. 5: südlich Autobahn A 29, westlich Freiligrathstraße, nördlich Neuengrodener Weg/Friedenstraße, Maadebogen Nord. Grundschule Finkenburgschule, Posener Str. 111: Fedderwardergroden-West, westlich Preu-ßenstr. bis Autobahn A 29, Kavernengelände Grundschule Hafenschule, Werftstr. 20:  südlich Peterstraße/Bahnlinie, westlich Luisenstraße bis Stadtgrenze Grundschule Mühlenweg, Schellingstr. 15: nördlich Bismarckstraße, östlich Berliner Stra-ße/Neuengrodener Weg, südlich Triftweg Grundschule Peterstraße, Peterstr. 126 a: nördlich Eisenbahnlinie, westlich Werftstraße, östlich Stadtgrenze, südlich Bismarckstr./Oldenburger Str. Grundschule Rheinstraße, Rheinstraße 73: südlich Bismarckstr., östlich Mitscherlichstr./ Luisenstr. bis Schleuseninsel Ganztagsgrundschule Rüstersiel, Achtern Diek 7: Einzugsbereich ist das gesamte Stadtgebiet. Grundschule Sengwarden, Hauptstr. 26: Sengwarden bis Sengwarder Altendeich, Hofstellen bis Alt-Voslapp und Fedderwarden bis Autobahn Grundschule Siebethsburg, Edenburgstr. 1: östlich Friedrich-Paffrath-Straße/Werftstr., nördlich Peterstr., östlich Werft- bis zur Mitscherlichstr., westlich Berliner Str. Grundschule Voslapp, Tiarksstr. 3: Voslapp einschließlich Altona, Alt-Voslapp, Schönengroden, Fedderwardergroden-Ost, östlich Preußenstr. bis Möwenstraße / Autobahn A 29 Ganztagsgrundschule Wiesenhof, Am Wiesenhof 142: westlich Stadtpark, südlich Sven-Hedin-Str., nördlich Bismarckstr./Oldenburger Str./Am Wiesenhof/Friedenstr., östlich Stadtgren-ze/Autobahn Katholische Grundschule St. Martin, Oldeoogestr. 4: Einzugsbereich ist das gesamte Stadtgebiet. Über den Schulbezirk der Grundschulen Altengroden und Wiesenhof hinaus können auch Schulanfänger aus anderen Grundschulbezirken der Stadt Wilhelmshaven ohne Ausnahmegenehmigung zur Ganztagsbeschulung dort angemeldet werden. Die Zugehörigkeiten der Straßen zu den Schulbezirken können auch im Internet unter www.wilhelmshaven.de – Bildung und Wissenschaft – Schulen – ermittelt werden.  
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