02. Juli 2014
WOCHENENDE AN DER JADE Stadt verfügt ein „Kuttentrageverbot“
Die Stadt Wilhelmshaven weist darauf hin, dass für das „Wochenende an der Jade“ (3. bis 7. Juli) eine Allgemeinverfügung über ein Verbot des Tragens oder öffentlichen Mitsichführens bestimmter Zeichen und Embleme gelten wird. Die Allgemeinverfügung zum sog. „Kuttentrageverbot“ beruhe auf § 11 des Niedersächsischen Gesetzes über die öffentliche Sicherheit und Ordnung (NSOG), so Oberbürgermeister Andreas Wagner. Die sofortige Vollziehung sei im öffentlichen Interesse nach § 80 Verwaltungsgerichtsordnung (VWGO) angeordnet worden.
Mit der Verfügung untersagt die Stadt, während des „Wochenendes an der Jade“ Bekleidungsstücke zu tragen oder mit sich zu führen, die mit Abzeichen und Emblemen der Motorradgruppierungen Hells Angels, Red Devils, Brigade 81, Street Crew, Bandidos, Gremium MC, „Alte Werte“ MC, Satudarah und Mongols MC versehen sind*). Dazu zählen insbesondere Kleidungsstücke, die in Text, Bild oder Zeichen den Namen, das Symbol oder sonstige Kennzeichnungen einer Zugehörigkeit oder der Unterstützung einer solchen Gruppierung wiedergeben („1%er“).
Es seien in den letzten Monaten Entwicklungen und Pläne seitens der Rocker-Szene in Wilhelmshaven und umzu bekanntgeworden, die es notwendig machen, hier ein deutliches Zeichen zu setzen, das besage, dass diese bestimmten Gruppierungen unerwünscht seien, erläuterte Oberbürgermeister Andreas Wagner. Es sei unser großes Interesse, den Besucherinnen und Besuchern des „Wochenendes an der Jade“ ein Maximum an Sicherheit zu gewährleisten, so der OB. Im Übrigen sei er sich sicher, dass gemeinsam mit der Polizei die Allgemeinverfügung durchgesetzt werde. Diese Aktion zum „Wochenende an der Jade“ sei Bestandteil der seit einiger Zeit gemeinsam verabredeten Strategie, die Ausbreitung der Rockerkriminalität in Wilhelmshaven massiv zu bekämpfen, so OB Wagner.
Das Veranstaltungsgebiet des „Wochenendes an der Jade“ ist wie folgt festgelegt: Bontekai - zwischen Deichbrücke und KW-Brücke -, Jadeallee - zwischen Weserstraße und Emsstraße inkl. Gotthilf-Hagen-Platz und Valoisplatz- , KW-Brücke, Parkplatz Fliegerdeich sowie Wege, Straßen und Parkflächen zwischen der KW-Brücke und dem Fliegerdeich.
*) Zur Klarstellung aufgrund von Missverständnissen: Die abschließende Aufzählung bedeutet im Umkehrschluss, dass Kutten, auf denen die in der Allgemeinverfügung genannten Zeichen und Embleme nicht zu sehen sind, natürlich auch auf dem Festgelände getragen werden können.