Stadt Wilhelmshaven

28. Mai 2014

Kommunalaufsicht stimmt Klinikfusion zu

Erste Hürde zur Wirksamkeit des Fusionsvertrages und Konzentration der Klinikbetriebe ist genommen

Das Niedersächsische Ministerium für Inneres und Sport hat der Stadt Wilhelmshaven jetzt mitgeteilt, dass gegen die Fusion der Reinhard-Nieter-Krankenhaus Städtische Kliniken gGmbH und der St. Willehad-Hospital gGmbH zur Klinikum Wilhelmshaven gGmbH in der dargestellten Form mit Blick auf die §§ 136, 137 und 148 NKomVG keine Bedenken bestehen. Damit ist die erste von insgesamt sechs Wirksamkeitsvoraussetzungen des am 11.04.2014 zwischen dem St. Willehad-Hospital und dem Reinhard-Nieter-Krankenhaus geschlossenen Fusionsvertrages geschaffen. Die Einhäusigkeit von St. Willehad-Hospital und Reinhard-Nieter-Krankenaus ist durch die erfolgte Zustimmung der Kommunalaufsicht einen entscheidenden Schritt vorangekommen. Eine nächste, wesentliche Entscheidung wird mit den erforderlichen Zustimmungen zur Aufnahme in den Krankenhausplan und zur Förderung des Klinik-Ersatz-Neubaus durch das Niedersächsische Ministerium für Soziales, Frauen, Familie, Gesundheit und Integration für Ende Juli 2014 erwartet. Mit dem am 11.04.2014 beurkundeten Fusionsvertrag von St. Willehad-Hospital und Reinhard-Nieter-Krankenhaus wurde eine Forderung, die der ehemalige Leitende Ministerialrat im Sozialministerium, Herr Dr. Ernst Bruckenberger, in seinem Konzept "Konzept für die künftige Krankenhausstruktur in Niedersachsen" (sog. Gelbe Liste) am 08.12.2003 erhoben hat, in die Tat umgesetzt.
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