Stadt Wilhelmshaven

10. April 2014

Bürgerbegehren der Initiative „Wir machen Schule“ unzulässig

Oberbürgermeister Andreas Wagner weist darauf hin, dass das angezeigte Bürgerbegehren der Initiative „Wir machen Schule“ die Voraussetzungen nach dem Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) nicht erfüllt hat und daher vom zuständigen Verwaltungsausschuss als unzulässig zurückgewiesen wurde. Diese Entscheidung sei den Antragstellern heute mitgeteilt worden. OB Wagner wies darauf hin, dass der Verwaltungsausschuss am 09. September letzten Jahres formal festgestellt hatte, dass das angezeigte Bürgerbegehren der Initiative „Wir machen Schule“ vom Grundsatz her möglich war. Für den Erfolg des Bürgerbegehrens aber war die Sammlung einer bestimmten Zahl von Unterschriften in einer festgelegten Frist erforderlich, und zwar 10 Prozent der bei der letzten Kommunalwahl wahlberechtigen Einwohner. Dies waren 67.340, so dass 6.734 Unterschriften erforderlich gewesen wären. Die sechsmonatige Frist zur Einreichung des Bürgerbegehrens endete am 24. März diesen Jahres. Alle bis dahin vorgelegten Unterschriftslisten wurden durch das Wahlamt abschließend geprüft. Insgesamt eingereicht wurden 5.183 Unterschriften, davon waren 4.727 Unterschriften gültig und 456 Unterschriften ungültig. Die erforderliche Anzahl von 6.734 Unterschriften sei damit nicht erreicht worden, so der Oberbürgermeister, daher konnte der Verwaltungsausschuss nur die Unzulässigkeit des Bürgerbegehrens feststellen.
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