Stadt Wilhelmshaven

24. Februar 2014

Baurechtliche Überprüfung der Heetekolonie

Das Amt für Umweltschutz und Bauordnung der Stadt Wilhelmshaven weist darauf hin, dass derzeit baurechtliche Überprüfungen in der Heetekolonie stattfinden. In diesem Zusammenhang werden auch zulässigerweise die betreffenden Grundstücke betreten und fotodokumentarisch erfasst. Zum Hintergrund dieser Maßnahme verwies Referatsleiter Nikša Maruši? darauf, dass die Ursache in der Rückbauverfügung eines Schwarzbaus eines kleinen Wohngebäudes auf die Größe der bauaufsichtlich genehmigten Gartenlaube liege. Im Verlauf des gerichtlichen Verfahrens sei der Stadt nahegelegt worden, die sich im Außenbereich und im Geltungsbereich des rechtsverbindlichen Bebauungsplan Nr. 71 befindlichen baurechtswidrigen Zustände der Heetekolonie nach einem nachvollziehbaren System abzuarbeiten. Ferner wurde festgelegt, zunächst die im Klageverfahren aufgeführten Berufungsfälle, dann die Wohnnutzungen und danach die verbleibenden Gärten von Westen nach Osten zu kontrollieren seien. Maruši? wies darauf hin, dass die Beordnung der Berufungsfälle sowie der Wohnnutzungen bereits abgeschlossen sei. 70 der 100 bestehenden Gärten seinen bisher baurechtlich abschließend beordnet. Von den verbleibenden 30 der zu kontrollierenden Gärten befänden sich derzeit 9 in einem laufenden ordnungsrechtlichen Verfahren. In 22 der bereits abgearbeiteten 70 Gärten existieren für bauliche Anlagen oder Teile von baulichen Anlagen rechtsverbindliche Baugenehmigungen. Seit dem behördlichen Einschreiten vor ca. 19 Jahren wurden in ca. 50 Gärten baurechtswidrige bauliche Anlagen beseitigt. In 33 Gärten konnten bauliche Anlagen aufgrund von vorgelegten Schätzungsprotokollen der Landesbrandkasse oder wegen Vertrauensschutz geduldet werden. Überschlägig könne davon ausgegangen werden, so Maruši?, das der Anteil der baurechtswidrigen baulichen Anlagen vor Beginn der Beordnung bei ca. 70 % lag. Die Grundstücke werden nach folgendem System begutachtet: Zunächst erfolgt ein Kontrollgang je Weg, dann das Altaktenstudium sowie ein Aufmaß mit Fotodokumentation bei begründetem Verdacht eines baurechtswidrigen Zustandes.Daran schließt sich die formelle und materielle rechtliche Beurteilung mit Dokumentation der beabsichtigten Vorgehensweise an sowie die Eröffnung eines ordnungsrechtlichen Verfahrens, Anhörungsschreiben mit ausführlich dokumentierten Prüfungsergebnis. Abschließend erfolgt ein gemeinsames Gespräch mit Beratung in Anwendung der mildesten Mittel (z.B. Vorlage Schätzungsprotokoll der Landesbrandkasse, freiwilliger Rückbau nach Zeitplan unter Berücksichtigung der persönlichen Verhältnisse) und letztlich die Beseitigungsanordnung bei erfolgloser Beratung.
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