Stadt Wilhelmshaven

24. Februar 2014

Radfahrer und freilaufende Hunde auf den Friedhöfen

Auf den städtischen Friedhöfen häufen sich die Beschwerden über Radfahrer und freilaufende Hunde. Durch freilaufende Hunde können Friedhofsbesucher beeinträchtigt bzw. belästigt werden. Sie können sich in ihrem Pietätempfinden gestört fühlen. Friedhofspersonal und die Besucher beseitigen die Verunreinigungen von Vierbeinern (Hundekot). Die Friedhofsverwaltung appelliert an die Hundehalter, dafür zu sorgen, dass die Hunde angeleint sind. Radfahren auf den Friedhöfen ist nur auf den Hauptwegen erlaubt. Dabei wird um gebotene Rücksichtnahme auf die Friedhofsbesucher gebeten. Das Befahren der Nebenwege und der Grabfelder ist verboten. Auch hier wird an die Radfahrer appelliert, sich an diese Regelung zu halten. Es ist schon mehrfach zu Beschädigungen von Grabeinfassungen und Störungen von Trauerzügen gekommen. Ein Friedhof ist ein Ort der Ruhe und Besinnung. Unvernünftige Radfahrer und Hundehalter bringen Mitarbeiter und Besucher in Gefahr. Die Würde des Ortes wird gestört. Es soll zu keinem generellen Fahrrad- und Hundeverbot auf den Friedhöfen kommen. Die Friedhofsverwaltung bittet deshalb die eigentlich selbstverständlichen Regelungen zu beachten.
powered by webEdition CMS