Stadt Wilhelmshaven

13. Februar 2014

Rechtsauffassung der Stadt Wilhelmshaven bestätigt

Verwaltungsgericht Oldenburg beschließt die Auflösung der Arbeitsverhältnisse für Jugend- und Auszubildendenvertretung

Die für die Themen rund um das Niedersächsische Personalvertretungsrecht zuständige 9. Kammer des Verwaltungsgerichts Oldenburg hat gestern (11.2.2014) entschieden, dass die durch die Wahrnehmung von Schutzrechten für zwei gewählte Jugend- und Auszubildendenvertreter zum Ende Juni 2013 begründeten gesetzlichen Arbeitsverhältnisse aufgehoben werden. Für Oberbürgermeister Andreas Wagner ist in diesem Zusammenhang die Feststellung wichtig, dass der von Verdi und dem Personalrat wiederholt vorgetragene Vorwurf der Verletzung geltenden Rechts gerichtlich als falsch festgestellt wurde. Die Kammer bestätigte in ihrer Entscheidung die Rechtsauffassung der Stadt, dass die Fort-führung der Arbeitsverhältnisse für die beiden gewählten Jugendvertreter, die dem städtischen Eigenbetrieb „Technische Betriebe Wilhelmshaven“ zugeordnet sind und eine Ausbildung als Gärtner der Fachrichtung „Zierpflanzenbau“ absolviert haben, unzumutbar sei. Wie der Vorsitzende Richter in der öffentlichen Sitzung ausführte, liegt diese Unzumutbarkeit natürlich nicht in der Person der beiden Beschäftigten begründet, sondern vielmehr in der Tat-sache, dass die Stadt Wilhelmshaven für die beiden JAV-Vertreter keine ausbildungsadäquate Beschäftigungsmöglichkeit hat. Die Stadt Wilhelmshaven hatte hierzu umfangreich zu den sehr unterschiedlichen Ausbildungsinhalten sowie der nicht gesehenen Verwendungsmöglichkeit der beiden Beschäftigten im Bereich der Gärtnerkolonnen des Garten- und Landschaftsbaus vorgetragen. Vielmehr sei festzustellen, dass das Gericht die sachgerechte Begründung der Stadt Wilhelmshaven inhaltlich nachvollzogen und damit verhindert habe, dass derzeit freie Stellen für Gärtner der Fachrichtung „Garten- und Landschaftsbau“ mit Gärtnerinnen einer anderen Fachrichtung (namentlich Zierpflanzengärtner) besetzt werden müssten. Diese Entscheidung sei sicherlich bedauernswert für die Betroffenen. Allerdings habe man diese be-reits vor Abschluss des Ausbildungsvertrages im Jahre 2010 darauf hingewiesen, dass eine Übernahme aufgrund der Bedarfssituation unwahrscheinlich sei. Oberbürgermeister Wagner äußerte, dass die Stadt Ausbildung von jungen Menschen über den eigenen Bedarf hinaus als Aufgabe verinnerlicht habe, so wie es im Übrigen von anderen öffentlich-rechtlichen Arbeitgebern in Wilhelmshaven umgesetzt werde. Diese gut ausgebilde-ten jungen Menschen bilden wir für den lokalen Arbeitsmarkt aus, so der OB. Der Beschlüsse der Kammer des VG Oldenburg sind derzeit noch nicht rechtskräftig.
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