17. Dezember 2013
Kommunalaufsicht hat keine rechtlichen Bedenken
Beschwerde der Gruppe BASU/Hammadi gegen Einstellung Kulturbeauftragten gescheitert
Die Kommunalaufsicht im Niedersächsischen Innenministerium hat gestern der Stadt Wilhelmshaven schriftlich mitgeteilt, dass hinsichtlich der Beschwerde der Gruppe BASU/Hammadi zur Einstellung eines Kulturbeauftragten keine rechtlichen Bedenken bestehen.
Ratsfrau Barbara Ober-Bloibaum hatte am 8. Dezember 2013 namens der Gruppe BASU/Hammadi gegen die befristete Einstellung (1.1.2014 – 31.12.2015) von Dr. Jens Graul als Kulturbeauftragten Beschwerde bei der Kommunalaufsicht eingelegt. Gleichzeitig wandte sich die Gruppe gegen die Berufung Grauls als Mitglied des Aufsichtsrates der Info-Box JadeWeserPort GmbH. Oberbürgermeister Andreas Wagner zeigte sich erfreut, dass die Kommunalaufsicht so schnell reagiert habe, in der Sache habe er keine andere Entscheidung erwartet.
Bei beiden Beschwerde-Punkten sieht das Innenministerium keine Gründe für ein kommunalaufsichtliches Einschreiten. Die Kommunalaufsicht führt aus, dass nach den rechtlichen Bestimmungen im Stellenplan die erforderlichen Stellen der Beamten und der weiteren nicht nur vorübergehend Beschäftigten auszuweisen sind. Vorübergehende Stellen, wie die auf zwei Jahre befristete Stelle des Kulturbeauftragten, müssen folglich nicht im Stellenplan ausgewiesen werden. Des Weiteren wird dargestellt, dass eine kalendermäßige Befristung eines Arbeitsvertrages ohne Vorliegen eines sachlichen Grundes bis zur Dauer von zwei Jahren zulässig ist. Ebenso besteht nach dem Niedersächsischen Gleichberechtigungsgesetz keine ausnahmslose Pflicht zur Ausschreibung der Stelle.
Hinsichtlich der Berufung in den Aufsichtsrat der Info-Box JadeWeserPort GmbH erklärte die Kommunalaufsicht, dass nach der Niedersächsischen Kommunalverfassung als Vertreter der Kommune auch fachkundige Beschäftigte oder Fachleute außerhalb der Verwaltung gewählt werden können.