Stadt Wilhelmshaven

28. Februar 2013

Osterfeuer – Meldeschluss 15. März 2013

Die Stadt Wilhelmshaven weist darauf hin, dass Osterfeuer, die im Rahmen der Brauchtumspflege abgebrannt werden sollen, bis zum 15. März 2013 schriftlich beim Fachbereich Bürgerangelegenheiten / Öffentliche Sicherheit und Ordnung anzumelden sind. Dabei muss der Veranstalter, eine verantwortliche Person sowie den Ort und die Größe des Osterfeuers angegeben.Zu einem gelungenen Osterfest gehört für viele Menschen auch ein Osterfeuer. Osterfeuer stellen aber keinen Ersatz für die abgeschafften Brenntage dar, sondern sind nur aus Gründen der Brauchtumspflege zulässig. Gegen diesen Brauch ist nichts einzuwenden, solange bestimmte Regeln eingehalten werden. Osterfeuer sind grundsätzlich so zu gestalten und abzubrennen, dass die Nachbarschaft nicht unzumutbar belästigt wird. Es darf nur unbehandeltes, naturbelassenes Holz oder von Blättern befreiter Baum- oder Strauchschnitt verbrannt werden, und das Holz sollte möglichst trocken sein. Beschichtetes oder mit Holzschutzmitteln behandeltes Holz und andere Materialien haben im Osterfeuer nichts zu suchen. Brauchtumsfeuer dürfen nicht zur Abfallbeseitigung missbraucht werden. Denn Feuer, die nicht aus Gründen der Brauchtumspflege sondern lediglich zum Verbrennen von zum Beispiel Gartenabfällen entfacht werden, stellen rechtlich betrachtet eine unerlaubte Abfallbeseitigung dar. Ein Brauchtumsfeuer liegt dagegen nach der Rechtsprechung insbesondere dann vor, wenn es von ortsansässigen Vereinen, Organisationen oder Kirchen ausgerichtet wird und im Rahmen einer öffentlichen Veranstaltung für jedermann zugänglich ist. Diese Einschränkung gilt nicht für Osterfeuer, die von Landwirten abgebrannt werden, wenn das Feuer auf dem eigenen Gelände durchgeführt wird und ausschließlich eigener Strauch- und Baumschnitt verbrannt wird.Das umsichtige und verantwortungsbewusste Abbrennen eines Osterfeuers schließt auch eine sorgfältige Standortwahl mit ein, durch die verhindert wird, dass durch die Flammen oder Funkenflug ungewollte Brände entstehen. Über die einzuhaltenden Sicherheitsabstände werden  die Veranstalter der Osterfeuer mit der Anmeldebestätigung informiert. Bei Osterfeuern mit einer Größe von mehr als 100 Kubikmetern muss zudem geprüft werden, ob gegebenenfalls eine kostenpflichtige Brandsicherheitswache durch die Feuerwehr zu stellen ist.Da sich in den aufgeschichteten Holzstapeln immer wieder kleine Tiere wie zum Beispiel Igel verstecken, ist das Feuerholz zudem erst kurz vor dem Anzünden zusammenzutragen oder noch einmal komplett umzuschichten, um die Tiere vor dem Flammentod zu bewahren.Da es keine Brenntage mehr gibt, ist das gesammelte Brennmaterial für den Fall, dass es am Ostersamstag nicht abgebrannt werden konnte, einer legalen Abfallbeseitigung zuzuführen. Einen Ersatzbrenntag gibt es nicht!
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