22. Februar 2013
Neue Schöffen gesucht
Die Stadt Wilhelmshaven sucht für die nächste fünfjährige Amtsperiode (2014 bis 2018) insgesamt 45 Schöffinnen und Schöffen: 18 Hauptschöffen und 12 Hilfsschöffen für das Amtsgericht Wilhelmshaven sowie 15 Hauptschöffen für die Strafkammern des Landgerichts Oldenburg. Nach dem Gerichtsverfassungsgesetz muss sie eine Liste mit Vorschlägen aufstellen, damit im Herbst dieses Jahres ein eigens beim Amtsgericht gebildeter Schöffenwahlausschuss die Auswahl treffen kann. Bei der letzten Schöffenwahl vor fünf Jahren umfasste diese Vorschlagsliste rund 300 Namen.
Die Schöffen sollen als des „Volkes Stimme“ das Rechtsbewusstsein und die Wertvorstellungen der Bevölkerung in der Hauptverhandlung und in dem Urteil einbringen und somit die Unabhängigkeit der Justiz garantieren. Aufgrund der gesetzlichen Zwei-Drittel-Mehrheit beim Gericht kann gegen die Stimmen der beiden Schöffen niemand verurteilt werden.
Das Gerichtsverfassungsgesetz regelt Voraussetzungen für die Übernahme eines Schöffenamtes. Zwingend erforderlich sind zum Beispiel die deutsche Staatsangehörigkeit (neu aufgenommene Bestimmung: Beherrschung der deutschen Sprache!) und eine Wohnung in Wilhelmshaven. Schöffen sollen mindestens 25 Jahre alt und nicht älter als 69 Jahre alt sein. Auch sollen sie keinen justiznahen Beruf ausüben oder bereits in den beiden Amtsperioden von insgesamt 2005 bis 2013 als Schöffe berufen worden sein. Ausgeschlossen sind Personen, die wegen einer vorsätzlichen Tat zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt wurden (auch bei Aussetzung zur Bewährung).
Wilhelmshavener Bürgerinnen und Bürger können bis Anfang April 2013 ihr Interesse für das Schöffenamt bekunden. Zuständig ist die am Rathausplatz 7 gelegene Dienststelle Statistik/Wahlen (Wahlamt), Tel. 04421/16-1276, E-Mail: wahlamt@stadt.wilhelmshaven.de . Sie erhalten dann einen Bewerbungsbogen mit Fragen zu ihrer Person und weitere Informationen zum Schöffenamt zugeschickt.