22. Januar 2013
Widerspruch gegen Hundesteuerbescheid nicht möglich
Die Stadt Wilhelmshaven weist die Bürgerinnen und Bürger darauf hin, dass Widersprüche gegen die kürzlich zugestellten Hundesteuerbescheide rechtlich nicht zulässig seien. Verschiedene Parteien und Privatpersonen hätten dazu in der Presse und in den sozialen Medien aufgefordert.
Die Rechtslage sei aber eine andere, so die Stadt, denn zum 01. Januar 2005 sei im Zuge des „Gesetzes zur Modernisierung der Verwaltung in Niedersachsen“ das Widerspruchsverfahren mit Ausnahme einiger Rechtsgebiete abgeschafft worden. Wenn Bürger dennoch ein Rechtsmittel gegen ihren Hundesteuerbescheid einlegen möchten, so sei Klage vor dem Verwaltungsgericht Oldenburg zu erheben. Dies sei auch der Rechtsbehelfsbelehrung der Hundesteuerbescheide zu entnehmen, erklärt die Stadtverwaltung und weist darauf hin, dass durch einen unzulässigen Widerspruch die Frist zur Klageerhebung nicht verlängert werde. Sollten einige Bürger die Zahlung der Hundesteuer unter Vorbehalt leisten, weist die Stadt vorsorglich darauf hin, dass dieser Vorbehalt keinerlei rechtliche Wirkung entfalte.
Die Stadtverwaltung ist sich der Emotionalität des Themas durchaus bewusst, das habe auch die Diskussion seinerzeit im Rat gezeigt. Jetzt ginge es aber darum, den Beschluss in einem rechtlich einwandfreien Verfahren umzusetzen.