15. Januar 2013
So läuft die Wahl im Wahllokal ab
Auch wenn es bereits viele Briefwähler gab: Nach wie vor nutzen die meisten Wähler den Wahltag. Die Wahllokale sind am Sonntag von 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr durchgehend geöffnet. Das Wahlamt gibt jedoch den Tipp, dass man möglichst die Zeit von 10.00 bis 12.00 Uhr und von 15.00 Uhr bis 17.00 Uhr meiden sollte. Dann kommen nämlich viele Wähler, so dass Wartezeiten unvermeidlich sind.
Das zuständige Wahllokal ist in der Wahlbenachrichtigung genannt, die jeder Wahlberechtigte erhalten hat. Nur dort kann man wählen, weil der Wahlvorstand das entsprechende Wählerverzeichnis hat. Bei der Wahl ist diese Benachrichtigung abzugeben. Wer sie nicht mehr besitzt, kann trotzdem wählen. Dann muss allerdings ein Lichtbildausweis vorgelegt werden. Wer nicht weiß, welches Wahllokal „zuständig“ ist, sollte einen Nachbarn befragen, der die Wahlbenachrichtigung besitzt.
Zur Landtagswahl wurden drei neue Wahllokale eingerichtet. So ist die bislang als Wahlgebäude genutzte Schule Voslapp ersetzt worden für die in Voslapp-Süd wohnhaften Wähler durch das Sportheim des STV-Voslapp (Flutstraße) und für die in Voslapp-Nord wohnhaften Wähler durch das evangelische Gemeindehaus (Geniusbankstraße). In Bant-Ost müssen die Wähler statt des Stadtteilbüros nunmehr das evangelische Gemeindehaus Bant an der Werftstraße aufsuchen. Insgesamt werden am Wahltag in den Wahlvorständen, in den Briefwahlvorständen und in der Wahlzentrale rund 380 Helfer eingesetzt.
Im Wahllokal erhält der Wähler den Stimmzettel, der im Vergleich zu manchen anderen Wahlen eine „normale“ Größe hat. Da es schon seit vielen Wahlen keine Stimmzettel-umschläge mehr gibt, muss der Wähler bereits in der Wahlkabine den Stimmzettel so falten, dass beim Einwurf in die Wahlurne nicht erkennbar ist, wie gewählt wurde. Wer sich verschreibt, erhält auf Wunsch einen neuen Stimmzettel. Der „falsche“ Stimmzettel wird dann zerrissen.
Die Geheimhaltung umfasst auch, dass niemand einen Wähler in der Wahlkabine „beraten“ darf. Nur wer des Lesens unkundig ist oder körperlich gehindert ist, den Stimmzettel selbst zu kennzeichnen, darf sich der Hilfe einer anderen Person bedienen. Das kann auch ein Mitglied des Wahlvorstands sein.
Der Wähler hat zwei Stimmen (Erststimme und Zweitstimme). Der Stimmzettel bleibt gültig, wenn der Wähler nur die Erststimme oder nur die Zweitstimme abgibt. Wer jedoch den Stimmzettel mit zusätzlichen Sprüchen oder Bemerkungen versieht, macht den Stimmzettel ungültig, selbst wenn die Kreuze „richtig“ gesetzt wurden. Im Internet kann unter www.wilhelmshaven.de/wahlen anhand eines interaktiven Phantasie-Stimmzettels getestet werden, wie sich Fehler auf die Gültigkeit des Stimmzettels auswirken.
Eine Besonderheit gibt es für Personen, die das 60. Lebensjahr vollendet haben. Sie können zusätzlich an der Wahl des Seniorenbeirats der Stadt Wilhelmshaven teilnehmen und erhalten auf Wunsch den Stimmzettel für diese Wahl.
Pünktlich um 18.00 Uhr wird die Wahl für beendet erklärt. Die Wahlhelfer beginnen dann öffentlich mit der Auswertung der Stimmzettel für die Landtagswahl. Jeder Wahlvorstand hat speziell vom Wahlamt erarbeitete Leitfäden bekommen, die Schritt für Schritt das Verfahren erläutern. Zuschauer können die Auszählung beobachten. Im Rathaus werden zur gleichen Zeit die eingegangenen Wahlbriefe von insgesamt 10 Briefwahlvorständen ausgewertet.
Die Ergebnisse werden direkt aus dem Wahllokal an die im Rathaus eingerichtete Wahlzentrale übermittelt. Dort werden die Daten erfasst und sofort nach Eingang ins Internet gestellt und können unter www.wilhelmshaven.de/wahlen abgerufen werden.