18. Dezember 2012
Landtagswahl 2013: Briefwahl hat begonnen
Am 20. Januar 2013 wird der 17. Niedersächsische Landtag gewählt. Wahlberechtigt ist jeder Einwohner, der am Wahltag die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt, das 18. Lebensjahr vollendet hat und seit mindestens drei Monaten in Niedersachsen wohnhaft ist. In diesen Tagen erhalten alle Wahlberechtigten, die am Stichtag „9. Dezember 2012“ für eine Adresse in Wilhelmshaven gemeldet waren, eine Wahlbenachrichtigung vom städtischen Wahlamt. Es handelt sich um einen Brief, da das Format einer Karte nicht mehr ausreicht, um alle notwendigen Informationen in einer lesbaren Größe unterzubringen. Wer keine Benachrichtigung erhalten hat, aber glaubt, dass er wahlberechtigt ist, sollte sich im Wahlamt erkundigen (Kostenfreie Hotline: 0800 1 666 000). Obwohl es ein guter demokratischer Brauch ist, am Wahltag im zuständigen Wahllokal zu wählen, wird die Möglichkeit der Briefwahl immer stärker genutzt. Ein Antrag auf Ausstellung der Briefwahlunterlagen ist in der Wahlbenachrichtigung abgedruckt. Dort wird erläutert, wie dieser Antrag postalisch übermittelt werden kann.
Die kostenlose Briefwahl kann auch direkt im ebenerdig gelegenen Wahlamt am Rathausplatz durchgeführt werden. Es stehen mehrere Wahlkabinen für die Wahl an Ort und Stelle zur Verfügung. Das Wahlamt hat ab 17. Dezember 2012 an den Werktagen erweiterte Öffnungszeiten: montags bis donnerstags durchgehend von 8.00 bis 17.00 Uhr; freitags von 8.00 Uhr bis 13.00 Uhr.
Eine bequeme Möglichkeit ist der Online-Antrag. Es ist ferner möglich, den Antrag per E-Mail unter wahl@stadt.wilhelmshaven.de zu stellen. Fernmündlich werden keine Anträge entgegen genommen.
Am 20.1.2013 findet zusätzlich die Wahl des Seniorenbeirats Wilhelmshaven statt. Wahlberechtigt sind alle Einwohner ab Vollendung des 60. Lebensjahres. Es werden hierfür keine eigenen Wahlbenachrichtigungen versandt. Es ist Briefwahl möglich, doch muss diese wegen der rechtlichen Eigenständigkeit gesondert beantragt werden. Bis auf den Online-Antrag im Internet gilt das gleiche Verfahren wie bei der Landtagswahl.