07. November 2012
Neue Niedersächsische Bauordnung ab 1. November vollständig in Kraft
Die Stadt Wilhelmshaven weist darauf hin, dass die neue Niedersächsische Bauordnung (NBau0) seit Anfang November vollständig in Kraft getreten ist. Nikša Maruši?, der Leiter des Bauordnungsamtes der Stadt hebt hervor, dass zu den wichtigsten Neuregelungen neben den neuen Grenzabstandsvorschriften auch die Vorschriften zu Rauchwarnmeldern in Wohnungen sowie eine erhebliche Ausweitung des vereinfachten Baugenehmigungsverfahrens zählen. Er weist darauf hin, dass für Bauherrinnen und Bauherren, die derzeit einen Antrag bei der Stadt in Bearbeitung haben oder einen Antrag neu stellen, automatisch diese neuen Vorschriften gelten.
Die neue NBauO wurde bereits am 12. April diesen Jahres veröffentlicht. Bereits am Tag danach traten beispielsweise die neuen Abstandsvorschriften sowie die Regelungen zu Kinderspielplätzen und Brandwarnmeldern in Kraft. Danach müssen neu errichtete Wohngebäude von ihren Außenflächen aus gemessen zukünftig nur noch die halbe Gebäudehöhe (0,5 H) mindestens jedoch 3 m als Grenzabstand zur Grundstücksgrenze einhalten. Außenwandbekleidungen und Bedachungen bis zu 25 cm bleiben dabei außer Betracht, wenn der Abstand durch eine Wärmeschutz- oder Energieeinsparungsmaßnahme bei einem vorhandenen Gebäude unterschritten wird.
Die Lesbarkeit und Anwendbarkeit der Bauordnung soll mit einer neuen Struktur nach dem Vorbild der Musterbauordnung auf Bundesebene verbessert werden. Dies war auch die Grundlage für einige inhaltliche Änderungen und textliche Straffungen. Weitere Änderungen ergeben sich aus einer neuen Allgemeinen Durchführungsverordnung, der Garagenverordnung, der Bauvorlagenverordnung und einer Reihe anderer Vorschriften des Baunebenrechts.
Wenig geändert hat sich dagegen bei den materiellrechtlichen Anforderungen des Niedersächsischen Bauordnungsrechtes.