Stadt Wilhelmshaven

27. August 2012

Jugendschutzkontrollen am Festwochenende

Polizei und Jugendamt gemeinsam im Einsatz

Wilhelmshaven freut sich auf das Stadtteilfest „F’Groden macht Spaß“. Mit einem breiten Programm werden erneut zwei Tage lang die Bürgerinnen und Bürger der Jadestadt mit ihren Gästen ein entspanntes Fest feiern. Um einen geordneten Ablauf zu gewährleisten, werden Polizei und Jugendamt wie bereits in den Vorjahren systematische Jugendschutzkontrollen durchführen. Die Behörden weisen darauf hin, dass Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren in den Abendstunden nur in Begleitung einer personensorgeberechtigten Person die Veranstaltung besuchen dürfen. Das Jugendschutzgesetz legt fest, dass für 16 bis 18-jährige ein unbegleiteter Aufenthalt bis maximal 24.00 Uhr zulässig ist. Ebenfalls wird der Konsum alkoholischer Getränke kontrolliert. In der Öffentlichkeit dürfen Branntwein und branntweinhaltige Getränke an Kinder und Jugendliche, andere alkoholische Getränke (z.B. Bier, Wein, Sekt) an Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren weder abgegeben, noch darf ihnen der Verzehr gestattet werden. Als Altersnachweis sollte unbedingt ein amtliches Ausweisdokument mitgeführt werden; Schülerausweise und Busfahrkarten sind als Altersnachweis nicht geeignet.Bei festgestellten Verstößen werden die Erziehungsberechtigten unmittelbar benachrichtigt und sind verpflichtet, ihre Kinder abzuholen bzw. einen sicheren Heimtransport in sonstiger Weise in eigener Verantwortung zu organisieren. Polizei und Jugendamt bitten in diesem Zusammenhang die Eltern, die Regeln und Folgen in Fällen von Verstößen im Vorfeld des Festes mit ihren Kindern zu besprechen.
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