25. Juni 2012
Wochenende an der Jade – Jugendschutz
Am Wochenende an der Jade werden die Bürgerinnen und Bürger der Jadestadt mit ihren Gästen erneut vier Tage lang ein entspannt-maritimes Stadtfest feiern. Auch für die Kinder und Jugendlichen sind umfangreiche und vielfältige Angebote im Veranstaltungsprogramm enthalten (www.wochenendeanderjade.de).
Um einen geordneten Ablauf zu gewährleisten, werden Polizei und Jugendamt wie bereits in den Vorjahren systematische Jugendschutzkontrollen durchführen. Dazu sind über 20 Einsatzkräfte in gemischten Teams vorgesehen.
Die Behörden weisen darauf hin, dass Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren in den Abendstunden nur in Begleitung einer personensorgeberechtigten Person die Veranstaltung besuchen dürfen. Das Jugendschutzgesetz legt fest, dass für 16 bis 18-jährige ein unbegleiteter Aufenthalt bis maximal 24.00 Uhr zulässig ist.
Ebenfalls wird der Konsum alkoholischer Getränke kontrolliert. In der Öffentlichkeit dürfen Branntwein und branntweinhaltige Getränke an Kinder und Jugendliche, andere alkoholische Getränke an Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren weder abgegeben, noch darf ihnen der Verzehr gestattet werden. Als Altersnachweis sollte unbedingt ein amtliches Ausweisdokument mitgeführt werden.
Bei festgestellten Verstößen werden die Erziehungsberechtigten unmittelbar benachrichtigt und sind verpflichtet, ihre Kinder abzuholen bzw. einen sicheren Heimtransport in sonstiger Weise in eigener Verantwortung zu organisieren.
Polizei und Jugendamt bitten in diesem Zusammenhang die Eltern, die Regeln und Folgen in Fällen von Verstößen im Vorfeld des Festes mit ihren Kindern zu besprechen und so dafür Sorge zu tragen, dass das Wochenende an der Jade 2012 ein fröhliches Familienfest ohne negative Zwischenfälle werden kann.