Stadt Wilhelmshaven

26. April 2012

Neue Bauordnung: Rauchmelder und Kinderspielplätze werden Pflicht

Die Stadt Wilhelmshaven weist darauf hin, dass einige wichtige Regelungen der neuen Niedersächsischen Bauordnung (NBauO), die der Landtag in Hannover am 3. April 2012 beschlossen hat, bereits am 13. April 2012 in Kraft getreten sind. So müssen neu errichtete Wohngebäude von ihren Außenflächen aus gemessen zukünftig nur noch die halbe Gebäudehöhe (0,5 H) mindestens jedoch 3 m als Grenzabstand zur Grundstücksgrenze einhalten. Bei neu errichteten Gebäuden mit mehr als fünf Wohnungen, muss in der Regel ein ausreichend großer Spielplatz für Kinder im Alter bis zu sechs Jahren angelegt werden, wenn sich in unmittelbarer Nähe ein solcher noch nicht befindet oder wegen der Art und der Lage der Wohnungen nicht erforderlich ist. Der Leiter des Bauordnungsamtes Nikša Maruši? weist darauf hin, das ab sofort in allen Wohnungen die Schlafräume und Kinderzimmer sowie Flure die als Rettungsweg nach draußen führen, mit jeweils mindestens einem Rauchwarnmelder auszustatten seien, so dass Brandrauch frühzeitig erkannt und gemeldet werde. In Wohnungen, die bis zum 31. Oktober 2012 errichtet würden oder genehmigt seien, räume der Gesetzgeber den Eigentümern eine Übergangsfrist bis zum 31. Dezember 2015 ein, die Räume und Flure entsprechend den Anforderungen auszustatten. Vollständig trete die neue Niedersächsische Bauordnung (NBauO) zum 1. November 2012 in Kraft, so Maruši?.
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