Stadt Wilhelmshaven

09. September 2011

So läuft die Wahl im Wahllokal ab

Auch wenn es bereits viele Briefwähler gab: Nach wie vor nutzen die meisten Wähler den Wahltag. Die Wahllokale sind am Sonntag von 8 Uhr bis 18 Uhr durchgehend geöffnet. Der Leiter des städtischen Wahlamtes, Rudolf Perkams, weist jedoch darauf hin, dass man möglichst die Zeit von 10 bis 12 Uhr und von 15 Uhr bis 17 Uhr meiden sollte. Dann kommen nämlich viele Wähler, so dass es zu Wartezeiten besonders in den Wahlkabinen kommt. Das zuständige Wahllokal ist in der Wahlbenachrichtigung genannt, die jeder Wahlberechtigte erhalten hat. Nur dort kann man wählen, weil der Wahlvorstand das entsprechende Wählerverzeichnis hat. Bei der Wahl ist diese Benachrichtigung abzugeben. Wer sie nicht mehr besitzt, kann trotzdem wählen. Dann muss allerdings ein Lichtbildausweis vorgelegt werden. Wer nicht weiß, welches Wahllokal „zuständig“ ist, sollte einen Nachbarn befragen, der die Wahlbenachrichtigung besitzt. Im Wahllokal erhält der Wähler zwei Stimmzettel: einen Stimmzettel für die Oberbürgermeisterwahl und einen großformatigen Stimmzettel für die Wahl des Rates (in Sengwarden gibt es noch einen dritten Stimmzettel für die Wahl des Ortsrates). Es gibt keine Stimmzettelumschläge. Deshalb muss der Wähler den Stimmzettel so falten, dass beim Einwurf in die Wahlurne nicht erkennbar ist, wie gewählt wurde. Zur Erleichterung ist der große Stimmzettel des Rates bereits vorgefaltet. Wer sich verschreibt, erhält auf Wunsch einen neuen Stimmzettel. Der „falsche“ Stimmzettel wird dann zerrissen. Die Geheimhaltung umfasst auch, dass niemand einen Wähler in der Wahlkabine „beraten“ darf. Nur wer des Lesens unkundig ist oder körperlich gehindert ist, den Stimmzettel selbst zu kennzeichnen, darf sich der Hilfe einer anderen Person bedienen. Das kann auch ein Mitglied des Wahlvorstands sein.Niemand muss beide Stimmzettel verwenden. So kann man zum Beispiel nur den Oberbürgermeister wählen. Aus diesem Grund darf es dann am Wahlabend nicht verwundern, wenn es im Wahlbezirk unterschiedliche Wählerzahlen für die einzelnen Wahlen gibt. Auch muss bei der Betrachtung der Ergebnisse bedacht werden, dass es Wähler gibt, die die möglichen drei Stimmen für die Ratswahl nicht voll ausnutzen. Diese Stimmzettel sind gültig, doch ist dann natürlich die Zahl der ausgewerteten Stimmen entsprechend niedriger. Pünktlich um 18 Uhr ist die Wahl beendet. Die Wahlhelfer beginnen dann mit der Auszählung der Stimmzettel. Zunächst werden die Stimmzettel der Oberbürgermeisterwahl ausgezählt und das Ergebnis sofort per Handy an die Wahlzentrale durchgegeben. Die anschließende Auszählung der Stimmzettel für die Ratswahl ist für die Wahlhelfer kompliziert und zeitraubend. Jeder Wahlvorstand hat speziell vom Wahlamt erarbeitete Leitfäden bekommen, die Schritt für Schritt das Verfahren erläutern.
powered by webEdition CMS