Stadt Wilhelmshaven

12. August 2011

OB appelliert an Abgeordnete wegen Neuordnung des Kreislaufwirtschafts- und Abfallrechts

Oberbürgermeister Menzel hat die hiesigen Mitglieder des Landtages und Bundestages wegen der Neuordnung des Kreislaufwirtschafts- und Abfallrechts angeschrieben. Er hat den dringenden Appell ausgesprochen, dass sie in Ihrem Gremium für notwendige Korrekturen im Kreislaufwirtschaftsgesetz zu stimmen  – so wie es bereits die Vertreter der Länder im Bundesrat am 27. Mai 2011 getan haben. Er wies die Abgeordneten drauf hin, dass „derzeit der Gesetzentwurf der Bundesregierung vorliegt, der – sollte er so umgesetzt werden – die Abfallwirtschaft in Deutschland massiv verändern wird. Der Entwurf sieht die Liberalisierung wesentlicher Bereiche der Abfallwirtschaft vor – zu Lasten der kommunalen Betriebe. Gebührenerhöhungen und Einbußen im Klima- und Ressourcenschutz würden vielerorts die Folge sein.“ Hintergrund sei, so Menzel in seinem Schreiben an die Abgeordneten, dass der aktuell vorliegende Entwurf des Kreislaufwirtschaftsgesetzes die Umsetzung der Abfallrahmenrichtlinie 2008/98/EG vom 19. November 2008 in deutsches Recht ist. Nach Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens soll das Kreislaufwirtschaftsgesetz voraussichtlich am 01. April 2012 in Kraft treten. Im § 10 Abs. 1 Nr. 3 „Anforderungen an die Kreislaufwirtschaft“ ist die bereits im Koalitionsvertrag von CDU und FDP enthaltene „Wertstofftonne“ aufgenommen worden. Mit dieser einheitlichen Wertstofftonne sollen spätestens ab dem Jahr 2015 neben den Leichtverpackungen aus den „gelben Säcken bzw. gelben Tonnen“ auch stoffgleiche Nichtverpackungen und sonstige Wertstoffe gesammelt werden.Wer für die Einführung der Wertstofftonne zuständig ist, wird im Entwurf des Kreislaufwirtschaftsgesetzes nicht geregelt. Die Bundesregierung wird hierzu eine Rechtsverordnung erlassen. Im Zusammenhang mit dem Gesetzgebungsverfahren hat der Bundesrat ein Planspiel zur Fortentwicklung der Verpackungsverordnung erbeten, dieses Planspiel wurde am 20. Juni 2011 abgeschlossen. Ziel ist es, auf wissenschaftlicher Grundlage im 1. Halbjahr 2012 unter Federführung des Bundesumweltministeriums einen Regelungsentwurf zur Wertstofftonne vorzubereiten. Die Positionen der privaten Entsorgungswirtschaft und der Kommunen sind dabei weiterhin auseinander. Ein weiterer gravierender Punkt des Gesetzes ist die gewerbliche Sammlung von Abfällen aus privaten Haushalten. Die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger sammeln die Abfälle aus privaten Haushalten und führen sie einer ordnungsgemäßen Verwertung oder Beseitigung zu. Der Entwurf des Kreislaufwirtschaftsgesetzes verschiebt nun diese Aufgabenverteilung zugunsten der privaten Entsorgungswirtschaft.
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