19. Juli 2011
Zensus 2011: Mahnungen zur Gebäudezählung
Der Landesbetrieb für Statistik und Kommunikationstechnologie Niedersachsen (LSKN) verschickt zurzeit im großen Umfang Mahnungen an Auskunftspflichtige, die den Fragebogen für die Gebäude- und Wohnungszählung noch nicht zurückgesandt haben.Viele Bürgerinnen und Bürger wandten sich an die örtliche Erhebungsstelle in Wilhelmshaven mit der Erklärung, dass sie seinerzeit den Fragebogen ausgefüllt und an das zuständige statistische Landesamt zurückgeschickt haben. Die örtliche Erhebungsstelle ist jedoch für die Gebäude- und Wohnungszählung nicht zuständig und kann daher auch keine Auskünfte zu den Einzelfällen geben. Rudolf Perkams als Leiter der Erhebungsstelle betonte jedoch, dass das Mahnverfahren auf keinen Fall im Zusammenhang mit der Nichtzahlung des Portos für die Rücksendung der Fragebogen steht. Vielmehr gibt es Probleme zum Beispiel dann, wenn ein Gebäude aus irgendeinem Grund doppelt erfasst wurde und nur ein Fragebogen zurückgesandt wurde.Ein Ärgernis für die betroffenen Bürgerinnen und Bürger ist jedoch, dass die in der Erinnerung angegebene Hotline 0511-2011123 nicht erreichbar ist. Tatsächlich ist diese Hotline stark überlastet. So gab es allein am letzten Freitag rund 100.000 (!) Anrufe. Wer über einen Internetzugang verfügt, sollte sein Anliegen auf dem Kontaktformular auf der Website www.zensus2011.de vorbringen. Die Nachricht wird dann an die zuständige Abteilung weitergeleitet.