04. Juli 2011
Jugendschutzkontrollen beim Wochenende an der Jade
Einige nächtliche Telefonate mussten Mitarbeitende des Jugendamtes beim Wochenende an der Jade führen. Im Rahmen einer gemeinsamen Aktion mit der Polizei Wilhelmshaven wurden am Freitag und Samstag mit insgesamt 12 Einsatzkräften Kontrollen des Jugendschutzes durchgeführt. Dabei wurden in über 50 Fällen Jugendliche angetroffen, die sich jenseits der erlaubten Zeitgrenzen auf der Festmeile aufhielten. In vier Fällen handelte es sich um deutlich nach Mitternacht angetroffene Zwölfjährige, deren Eltern ebenfalls an der Feier teilnahmen, sich aber eher eigenen Interessen widmeten, als ihrem Erziehungsauftrag gerecht zu werden und ihre Kinder zu beaufsichtigen. In diesen Fällen wird das Jugendamt die Betroffenen im Nachgang zu einem Beratungsgespräch über elterliche Pflichten einladen.Einige der angetroffenen Minderjährigen waren zudem deutlich alkoholisiert. So wurden nächtliche Anrufe bei den sorgeberechtigten Eltern erforderlich, um einen sicheren Heimtransport der jungen Menschen zu gewährleisten. Einiges Unverständnis lösten die wenigen Einzelfälle bei den Jugendschützern aus, in denen die Eltern sich ungehalten über die nächtlichen Anrufe der Ordnungsbehörden zeigten und die Auffassung vertraten, ihre Kinder könnten auch gut noch per Fahrrad den Heimweg antreten.Vorbildlich hingegen verhielt sich nach den Beobachtungen der Jugendschützer die Gastronomie beim Wochenende an der Jade. In keinem Fall musste der gesetzeswidrige Verkauf alkoholischer Getränke an Minderjährige festgestellt werden. Auch die von den Veranstaltern eingesetzten privaten Sicherheitskräfte verhielten sich aus Sicht des Jugendschutzes kooperativ und verantwortungsvoll. Die konsumierten Alkoholika stammten ausschließlich aus mitgebrachten Beständen der Jugendlichen und wurden nicht vor Ort erworben.Das Jugendamt weist darauf hin, dass auch zukünftig bei öffentlichen Veranstaltungen regelmäßige Jugendschutzkontrollen durchgeführt werden und appelliert an die Eltern, ihren Kindern die Bestimmungen des Jugendschutzes regelmäßig zu vermitteln und die Einhaltung im häuslichen Kontext konsequent zu überwachen.