Stadt Wilhelmshaven

Fischereischein: Ausstellung

Niedersachsen bietet mit der Nordseeküste, großen Flüssen wie Elbe, Weser und Ems, zahlreichen kleinen Flüssen und Bächen sowie Seen unterschiedlichster Größe eine Vielzahl guter Angelmöglichkeiten. Ehe man an einem dieser Gewässer den Köder auswirft, gilt es jedoch die rechtlichen Bestimmungen zu bedenken.

Dabei macht es Niedersachsen den Anglern im Vergleich zu anderen Bundesländern recht leicht. Denn um an der Küste und den Binnengewässern angeln zu können, benötigt man in der Regel keinen Fischereischein. An der Nordsee darf man praktisch ohne jeden Erlaubnisschein angeln. Binnengewässer haben dagegen einen Pächter, meistens einen Angelverein, bei dem man sich einen Erlaubnisschein ausstellen lassen muss. Diesen bekommt man wiederum in den meisten Fällen ohne einen Fischereischein vorlegen zu müssen.

Wer Mitglied in einem Angelverein werden will, ist jedoch angehalten, die Fischereiprüfung abzulegen (§ 54, Abs. 4). Nach bestandener Prüfung kann man vom zuständigen Ordnungsamt einen Fischereischein bekommen. Mit diesem Schein, der in Niedersachsen auf Lebenszeit ausgestellt wird, bekommt man auch die Berechtigung, in anderen Bundesländern eine Angelerlaubnis zu erwerben.

Für die Fischereiprüfung wird ein Vorbereitungskurs belegt, in dem alle wesentlichen Kenntnisse zur Fisch-, Gewässer-, Geräte- und Rechtskunde vermittelt. Die Fischereiprüfung wird vom Landesfischereiverband abgenommen, für die Vorbereitungskurse sind die Vereine zuständig.

Die genauen Verordnungen zur Ausübung der Fischerei in Niedersachsen, beispielsweise über Mindestmaße und Schonzeiten der verschiedenen Fischarten, findet man im Niedersächsischen Fischereigesetz. Die darin festgehaltenen Verordnungen sind bindend, sie können jedoch von einem Pächter verschärft werden. Ein Mindestmaß kann also heraufgesetzt und eine Schonzeit ausgedehnt werden. Deshalb empfiehlt es sich, die Verordnungen des Gewässerpächters genau zu beachten, sie können nämlich von einem Gewässer zum nächsten variieren.

Jugendliche unter 14 Jahren können unter Aufsicht einer geeigneten Person eine Fischereierlaubnis bekommen. Die geeignete Person kann der Vater, Großvater, Bruder oder ein Freund sein. Sie muss aber eine Fischerprüfung abgelegt haben.

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der Sie Ihren Wohnsitz haben.

Voraussetzungen

  • Vollendung des 14. Lebensjahres
  • abgelegte Fischerprüfung, entweder
    • bei einem anerkannten Landesfischereiverband oder
    • wie in einem anderen Bundesland vorgeschrieben oder
    • abgelegte Prüfung als Berufsfischer
  • bei minderjährigen antragstellenden Personen zusätzlich:
    • Vorsprache einer gesetzlichen Vertreterin/eines gesetzlichen Vertreters mit Personalausweis

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Prüfungszeugnis einer bestandenen vorgeschriebenen Fischerprüfung oder
  • Nachweis einer Prüfung als Berufsfischer
  • Passbild
  • Personalausweis
  • bei minderjährigen antragstellenden Personen zusätzlich:
    • Vorsprache einer gesetzlichen Vertreterin/eines gesetzlichen Vertreters mit Personalausweis

Welche Gebühren fallen an?

Abgabe: EUR 45,00

Welche Fristen muss ich beachten?

Der Fischereischein gilt auf unbeschränkte Zeit.

Formulare / Anträge

Rechtsgrundlage

Was sollte ich noch wissen?

In Niedersachsen gibt es nur einen lebenslang geltenden Fischereischein, keinen Jugend- oder Touristenschein, wie ihn andere Länder anbieten.

Die Bundesländer haben auf Ebene der Fischereiressorts abgestimmt, dass die staatlichen Prüfungen und auch der Fischereischein gegenseitig anerkannt werden.

Eine Fischereiabgabe wird in Niedersachsen nicht erhoben.

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