Kinderreisepass: Änderung/ Verlängerung
Nach Hinweisen des Auswertigen Amtes werden verlängerte oder aktualisierte Kinderreisepässe von vielen Staaten nicht akzeptiert. Bitte beachten Sie die jeweiligen Einreisebestimmungen. Es ist daher empfehlenswert, einen neuen Kinderreisepass, einen Personalausweis oder einen Reisepass zu beantragen.
Wichtiger Hinweis:
Ab dem 01.01.2024 wird der Kinderreisepass abgeschafft. Dies gilt auch für Änderungen und Verlängerungen. Alternativ kann ein Personalausweis oder Reisepass ausgestellt werden.
Der Kinderreisepass kann bis zur Vollendung des zwölften Lebensjahres verlängert werden. Er ist in diesem Zusammenhang mit einem aktuellen Lichtbild zu versehen. Eine Verlängerung ist nur möglich, wenn das Gültigkeitsdatum noch nicht überschritten ist. Andernfalls muss ein neuer Kindereispass ausgestellt werden. Die Verlängerung des Kinderreisepasses ist jederzeit möglich und gilt für jeweils ein Jahr.
Das Kind muss für die Verlängerung des Reisepasses anwesend sein. Darüber hinaus ist die Einverständniserklärung aller sorgeberechtigten Personen notwendig. Sofern nur eine sorgeberechtigte Person anwesend sein kann, muss das Formular Einverständniserklärung Sorgeberechtigte ausgefüllt und unterschrieben mitgebracht werden.
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der der Hauptwohnsitz ist.
Aktualisierung des Kinderreisepasses
Das Foto im gültigen Kinderreisepass kann im Bürgeramt aktualisiert werden, sofern das Kind zweifelsfrei anhand des bisherigen Fotos identifiziert werden kann (andernfalls ist eine Neuausstellung erforderlich). Es muss ein aktuelles Lichtbild, sowie der Kinderreisepass mitgebracht werden. Das Kind sowie ein sorgeberechtigter Elternteil muss bei der Vorsprache anwesend sein. Kinderreisepässe, die zum Zeitpunkt der Vorsprache noch länger als ein Jahr gültig sind, können nicht aktualisiert werden (Neuausstellung erforderlich).
Zur Aktualisierung des Wohnortes ist lediglich der gültige Kinderreisepass vorzulegen.
Welche Gebühren fallen an?
Gebühr: EUR 6,00
Zahlung möglich mit EC-Karte oder Bargeld.
Formulare/ Anträge
Voraussichtliche Bearbeitungsdauer
Der Kinderreisepass wird im Bürgeramt bei Antragstellung ausgestellt und kann bei Vorliegen aller notwendigen Unterlagen direkt mitgenommen werden.
Rechtsgrundlage
Stadt Wilhelmshaven
Fachbereich Bürgerangelegenheiten, Öffentliche Sicherheit und Ordnung
Bürgeramt
Rathausplatz 10
26382 Wilhelmshaven
Tel. 0 44 21 / 16 - 32 32
Fax 0 44 21 / 16 - 41 18 69
RATRiUM (ehemals City-Haus)1. Etage
Sprechzeiten:
Das Bürgeramt der Stadt Wilhelmshaven bietet seine Dienstleistungen nach vorheriger Terminabsprache an. Termine können online oder telefonisch unter 04421 – 16 32 32 gebucht werden.
Montags und Dienstags kein Termin mehr notwendig (mehr Infos).
Generell ohne Termin möglich ist die Beantragung von Führungszeugnissen, Melde-, Lebens- und Haushaltsbescheinigungen, Auszügen aus dem Gewerbezentralregister, Melderegisterauskünften, Untersuchungsberechtigungsscheinen sowie die Abholung von bereits beantragten Personalausweisen und Reisepässen. Hierfür kann zu den Öffnungszeiten ohne Termin am Schnellschalter vorgesprochen werden.
Öffnungszeiten:
- montags bis freitags jeweils von 8 bis 12.30 Uhr,
- dienstags zusätzlich von 14 bis 16 Uhr und
- donnerstags durchgängig bis 17 Uhr