Neue Regeln zur Annahme von Elektrogeräten und zur Batterieentsorgung im EZW
Seit dem 1. Januar 2026 gelten im Entsorgungszentrum Wilhelmshaven (EZW) neue Regeln für die Annahme von Elektro- und Elektronikaltgeräten sowie erweiterte Bestimmungen zur Entsorgung von Batterien und Akkus. Damit soll die Sicherheit erhöht, die Umwelt besser geschützt und gesetzliche Vorgaben konsequent umgesetzt werden.
Konkret bedeutet das, dass Geräte der Sammelgruppen 2 (Bildschirmgeräte), 3 (Lampen) und 5 (Kleingeräte) nicht mehr in die Container oder Boxen der Halle 1 im EZW gestellt werden dürfen. Stattdessen müssen diese beim EZW-Personal am Sortiertisch abgeben werden. Das soll Fehlwürfe reduzieren und gefährliche Situationen, beispielsweise durch beschädigte Batterien vermeiden. Für die anderen Sammelgruppen, wie Großgeräte oder Kühlgeräte gibt es keine Änderungen, diese können weiterhin in die vorgesehenen Container gestellt werden.
Das Sammeln von alten Elektro- und Elektronikgeräten wird für die Entsorgungsbetriebe immer komplizierter. Besonders Geräte mit eingebauten Batterien dürfen nicht einfach lose im Container des EZW landen. Lithium-Ionen-Batterien fangen bei Schäden schnell an zu brennen. Das ist gefährlich für Menschen und kann Anlagen lahmlegen.
Aufgrund der zunehmenden Brandgefahr durch falsch entsorgte Batterien gelten seit dem 1. Januar 2026 auch verschärfte Regeln für die Batterie- und Akkuentsorgung. Batterien und Akkus müssen vor der Abgabe aus Elektrogeräten entfernt werden, sofern dieses ohne Beschädigung möglich ist. Außerdem sind lithiumhaltige Batterien und Akkus, beispielsweise aus E-Bikes, Werkzeugen, Laptops oder Spielzeugen, separat abzugeben. Weiterhin sind die Pole von Lithium-Batterien abzukleben, um Kurzschlüsse und Brände zu vermeiden. Beschädigte oder aufgeblähte Akkus müssen dem Personal zwingend gemeldet werden und dürfen nicht unbeaufsichtigt abgelegt werden.
Diese Änderungen sind notwendig, da es in den vergangenen Jahren bundesweit zu einer deutlichen Zunahme von Bränden in Entsorgungsanlagen gekommen ist – häufig sind diese Brände auf falsch entsorgte Batterien und Akkus zurückzuführen. Die neuen Regelungen dienen dem Schutz der Bürger*innen, der Mitarbeitenden auf den Wertstoffhöfen und Verwertungsanlagen sowie der Umwelt.
Detaillierte Hinweise zu den neuen Regelungen, Öffnungszeiten sowie zu alternativen Rückgabemöglichkeiten finden Interessierte auf der Internetseite www.tbw-whv.de oder direkt vor Ort im EZW.