Stadt Wilhelmshaven

03. September 2025

Kommunalaufsicht bestätigt Nachbesetzung im Seniorenbeirat

Bestätigt sieht sich die Stadt Wilhelmshaven beim Verfahren zur Nachbesetzung freigewordener Sitze im Seniorenbeirat durch eine Stellungnahme der niedersächsischen Kommunalaufsicht. Ein Ratsmitglied hatte das Innenministerium eingeschaltet, da nach dem Ausscheiden eines Seniorenbeiratsmitglieds nicht das nächste Ersatzmitglied in der Reihenfolge des Wahlergebnisses nachgerückt war, sondern der Rat stattdessen eigenständig einen vom Seniorenbeirat vorgeschlagenen Nachfolger bestimmt hatte. Das an diesem Vorgehen nichts auszusetzen ist, bestätigt nun das Ministerium: Wegen formeller Fehler war die Seniorenbeiratswahl im Jahr 2021 ungültig. Um die Wahl nicht wiederholen zu müssen und dem Wählerwillen dennoch zu entsprechen, hatte der Rat die Mitglieder des Seniorenbeirats entsprechend des damaligen Wahlergebnisses kurzerhand rechtswirksam bestimmt und sich in diesem Zuge auch das Recht eingeräumt, ggf. später über die Nachbesetzung von freiwerdenden Plätzen zu entscheiden. Auch wenn sich der Seniorenbeirat mittlerweile eine rechtswirksame Geschäftsordnung gegeben habe, ändere dies nichts an der Entscheidung über die Nachbesetzung durch den Rat, so die Kommunalaufsicht in ihrer Stellungnahme. Der Beschluss des Rates, sich die personelle Nachbesetzung des Seniorenbeirats vorbehalten zu wollen, gehe der Geschäftsordnung als „innerer Verfassung" des Seniorenbeirats vor.

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