Fährhaus: Oberbürgermeister weist Vorwurf deutlich zurück
Mit Erstaunen hat Wilhelmshavens Oberbürgermeister Carsten Feist die Aussagen des aktuellen „Fährhaus"-Pächters zur beabsichtigen Kündigung des Pachtvertrages zur Kenntnis genommen. „Den Vorwurf, es habe die gesamte Pachtzeit ihm gegenüber „üble Machenschaften" gegeben, weise ich in aller Deutlichkeit zurück", stellt Feist klar. Zudem zeigt er sich unbeeindruckt von der Drohung, den E-Mail-Verkehr mit der Stadtverwaltung offenlegen zu wollen. „Wenn der Pächter der Meinung ist, etwas würde nicht mit rechten Dingen zugehen, dann möge er Ross und Reiter benennen. Ich bin sicher, dass sich städtische Mitarbeitende ihm gegenüber stets korrekt verhalten haben."
Feist führt aus: „Wir sind dafür zuständig, die Einhaltung von gesetzlichen Vorgaben zu überprüfen und wenn nötig tätig zu werden. Das ist stets im Dialog erfolgt, um die Interessen des Pächters ebenso wie das öffentliche Interesse zu wahren." Auch zur Perspektive des Geländes in südlicher Seelage habe man den Pächter nie im Unklaren gelassen: „Von Beginn seines Mietvertrages an haben wir ihm gegenüber stets klar kommuniziert, dass auch wir uns ein langfristiges Vertragsverhältnis wünschen. Dieses sollte nach Vorliegen des Banter-See-Konzeptes auf solider Grundlage einer ordentlichen Ausschreibung erzielt werden. Als Bestandspächter kann er sich an einer Ausschreibung selbstverständlich beteiligen. Das hatten wir ihm in mehreren Gesprächen erläutert, zuletzt in einem Gespräch im Sommer 2020, an dem ich persönlich teilgenommen habe." Der aktuelle Mietvertrag läuft so lange unbefristet, enthält aber eine sechsmonatige Kündigungsfrist.
Da das Banter-See-Konzept nach wie vor noch nicht erstellt und im Rat beschlossen ist, will die Stadt nun aber ohne diese Grundlage in eine langfristige Planung mit dem Fährhaus-Grundstück einsteigen. Dafür soll – wenn der zuständige Ausschuss zustimmt – die Ausschreibung in die Wege geleitet werden.