Diskussion um Stadthallen-Standort: Kommunalaufsicht bestätigt Stadtverwaltung korrektes Verhalten
Im vergangenen Jahr gab es in Wilhelmshaven wohl kein Thema, das so kontrovers diskutiert wurde wie die Pläne für den Neubau einer Stadthalle im Pumpwerkpark. Dabei wurde die Stadtverwaltung aus den Kreisen der Bürgerinitiative und ihrem Umfeld mit verschiedenen Vorwürfen konfrontiert –sowohl in den sozialen Netzwerken, als auch in den Sitzungen des Rates im Rahmen von Einwohnerfragestunden. Von einer Person wurde in diesem Zuge die Kommunalaufsicht eingeschaltet. Diese hat den Vorgang nun geprüft und bewertet – mit dem Ergebnis: in keinem der vorgetragenen Punkte wurde ein Gesetzesverstoß oder unrechtmäßiges Verhalten der Verwaltung festgestellt. Über den Inhalt dieser Stellungnahme informierte Oberbürgermeister Carsten Feist den Rat in seiner jüngsten Sitzung am gestrigen Mittwoch, 26. März 2025.
Die Kommunalaufsicht habe nach den Worten des Oberbürgermeisters festgestellt, dass weder er noch andere Personen der Stadtverwaltung persönlich gegen das Sachlichkeitsgebot verstoßen hätten. Auch die Einrichtung einer eigenen Webseite erlaubt gewesen sei. Eine vermeintliche Ungleichbehandlung der Bürgerinitiative, die das Aufstellen eines Infostandes betroffen hat, war für die Aufsichtsbehörde ebenfalls nicht ersichtlich. Das von der Kommunalaufsicht hinzugezogene Kultusministerium habe keinen Verstoß gegen den sogenannten Schul-Erlass festgestellt, wie von der beschwerdeführenden Person angeführt worden war. Vielmehr wurde festgestellt, dass die Vorstellung des Stadthallen-Neubaus an zwei Schulen durch den Stadtbaurat und den Oberbürgermeister überhaupt nicht von diesem Erlass berührt ist, da hier nicht von einer „politischen" Partei oder Seite gesprochen werden könne. Der Schul-Erlass solle hingegen sicherstellen, dass an Schulen bei Veranstaltungen keine politischen Parteien bevorteilt oder benachteiligt werden. Bei der Projektvorstellung ging es hingegen aber eben nicht darum, eine politische Partei in den Vordergrund zu stellen oder eine andere zu benachteiligen – sondern um die Vorstellung der Planungen zu einem Veranstaltungszentrum aus Pumpwerk und Stadthalle.
Auch die Vorwürfe, der Bürgerentscheid sei rechtswidrig durchgeführt worden, wurden von der Kommunalaufsicht zurückgewiesen. Weder seien Anhaltspunkte für ein fehlerhaftes Wahllokalverzeichnis zu erkennen, noch seien Wahlbenachrichtigungen in relevanter Menge nicht zugestellt oder die Wahlhelfenden unzureichend geschult worden, informierte Feist über den Inhalt der Stellungnahme. Ferner habe die Kommunalaufsicht festgestellt, dass es der Verwaltung zustehe, über die sozialen Medien für ihren Standpunkt zu werben, und dass die Formulierung eines Beitrages bei Facebook zur Öffnung der Abstimmungslokale am Wahltag kein Verstoß gegen das Sachlichkeitsprinzip zu erkennen ist.