Stadt Wilhelmshaven

27. Mai 2024

Stadthallen-Neubau: Bürgerbegehren ist zulässig

Das beabsichtigte Bürgerbegehren gegen den Neubau einer Stadthalle auf dem Pumpwerk-Park ist zulässig. Den entsprechenden Feststellungsbeschluss hat der Verwaltungsausschuss der Stadt Wilhelmshaven in seiner Sitzung am heutigen Montag, 27. Mai 2024, nach rechtlicher Prüfung durch die Verwaltung gefasst. Die Initiatoren des Begehrens haben nun sechs Monate Zeit, um die knapp 6.400 notwendigen Unterschriften von wahlberechtigten Bürger*innen der Stadt Wilhelmshaven vorzulegen. Kommt die erforderliche Anzahl an Unterschriften in der gesetzlich vorgegebenen Frist zusammen, wird anschließend das eigentliche Bürgerbegehren, also der sogenannte Bürgerentscheid, durchgeführt. Das bedeutet: Dann werden die Bürger*innen über die Frage „Sind Sie gegen den Bau einer Stadthalle im Areal vom Pumpwerkpark" abstimmen; die Entscheidung ist für den Rat der Stadt bindend.

powered by webEdition CMS