Stadt Wilhelmshaven

17. Januar 2024

Grünes Licht für den (abbiegenden) Radverkehr

An mehreren Kreuzungen in der Stadt steht die Ampel für den Radverkehr im sprichwörtlichen Sinne künftig dauerhaft auf Grün – zumindest beim Abbiegen nach rechts. Die Stadt Wilhelmshaven sorgt mit der Anbringung eines neuen Verkehrsschildes bis Ende Januar dafür, dass das Radfahrende auch dann nach rechts weiterfahren dürfen, wenn die Ampel ihnen eigentlich rot zeigt. Allerdings nur, wenn sie zuvor angehalten haben und sich davon versichert haben, dass der Weg wirklich frei ist. Das heißt sie müssen sicherstellen, dass sie Vorfahrt habende Fahrzeuge oder Menschen, die zu Fuß unterwegs sind, nicht behindern oder gar gefährden.

Offiziell heißt das Schild mit dem Grünpfeil für den Radverkehr „Verkehrszeichen 721“. Es wurde deutschlandweit im April 2020 eingeführt und kommt nun erstmals auch in Wilhelmshaven zum Einsatz. Bislang ist hier der allgemeine Grünpfeil schon im Einsatz, der dem gesamten Verkehr – also auch Autos und anderen Fahrzeugen – bei roter Ampelschaltung das Abbiegen erlaubt. Da die Einrichtung des Radverkehr-Grünpfeils bestimmte Vorgaben an den Kreuzungen voraussetzt, wird die Stadt diese neue Regelung zunächst an den folgenden Kreuzungen einführen:

  • Peterstraße stadteinwärts an der Ecke Grenzstraße
  • Börsenstraße in zwei Richtungen an der Ecke Mitscherlichstraße
  • Virchowstraße in zwei Richtungen an der Ecke Ebertstraße
  • Banter Weg in zwei Richtungen an der Ecke Ladestraße und Marktstraße
  • Weserstraße in zwei Richtungen an der Ecke Luisenstraße
  • Rheinstraße in zwei Richtungen an der Ecke Ahrstraße und K-W-Brücke
  • Freiligrathstraße in zwei Richtungen an der Ecke An der Vogelwarte
  • Freiligrathstraße in drei Richtungen an der Ecke Neuengrodener Weg und Triftweg

Bild:

Diesen grünen Pfeil an der Ampel kennen Auto- und Radfahrende in Wilhelmshaven bereits von zwei Kreuzungen. Jetzt kommt ein neuer grüner Pfeil dazu, der sich ausschließlich an den Radverkehr richtet.

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