Stadt Wilhelmshaven

24. Februar 2023

Jugendschöffen für die Amtsperiode 2024 bis 2028 gesucht

Die Stadt Wilhelmshaven sucht noch Jugendschöffen für die Amtsperiode von 2024 bis 2028 gesucht. Benötigt werden 16 Hauptjugendschöffinnen und -schöffen sowie 16 Ersatzjugendschöffinnen und -schöffen jeweils am Amtsgericht Wilhelmshaven und vier Jugendschöffinnen und -schöffen für die Jugendkammern des Landgerichts Oldenburg. Die Zusammensetzung der Schöffen soll einen Querschnitt durch alle Bevölkerungsschichten widerspiegeln – alle Interessierten dürfen sich gern bewerben.

Die Schöffinnen und Schöffen sollen als des „Volkes Stimme" das Rechtsbewusstsein und die Wertvorstellungen der Bevölkerung in die Hauptverhandlung und in die Urteilsfindung einbringen. Somit garantieren sie die Unabhängigkeit der Justiz. Aufgrund der gesetzlichen Zwei-Drittel-Mehrheit beim Gericht kann gegen die Stimmen der beiden Schöffen niemand verurteilt werden.

Das Gerichtsverfassungsgesetz regelt die Voraussetzungen für die Übernahme eines Schöffenamtes. Zwingend erforderlich sind unter anderem die deutsche Staatsangehörigkeit, Beherrschung der deutschen Sprache und ein Wohnsitz in Wilhelmshaven. Schöffen sollen mindestens 25 Jahre alt und nicht älter als 69 Jahre alt sein. Auch sollen sie beispielsweise keinen justiznahen Beruf ausüben. Ausgeschlossen sind Personen, die wegen einer vorsätzlichen Tat zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt wurden - dieses gilt auch bei einer Aussetzung zur Bewährung.

Wer sich für das Amt als Jugendschöffin oder -schöffen interessiert, kann sich an das Jugendamt in der Schellingstraße 15, Telefon (04421) 16-1644, E-Mail blanca.homma@wilhelmshaven.de, wenden. Weitere Informationen und der Bewerbungsbogen werden auf Wunsch zugeschickt oder können unter www.wilhelmshaven.de heruntergeladen werden.

Aus den eingegangenen Bewerbungen wird die Stadt Wilhelmshaven Listen mit Vorschlägen aufstellen, damit im Herbst 2023 ein beim Amtsgericht gebildeter Schöffenwahlausschuss die Auswahl treffen kann.

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