Stadt Wilhelmshaven

08. Februar 2023

Stadt bringt Mietspiegel für Wilhelmshaven auf den Weg

Zum ersten Mal lässt die Stadt Wilhelmshaven einen Mietspiegel erstellen. Dazu angehalten ist sie durch das Mietspiegelreformgesetz, das im Juli 2022 in Kraft getreten ist. Dieses verpflichtet Städte mit mindestens 50.000 Einwohnerinnen und Einwohnern zur Veröffentlichung eines Mietspiegels – entweder eines sogenannten einfachen oder eines qualifizierten Mietspiegels.

Der Rat der Stadt hat sich für einen qualifizierten Mietspiegel ausgesprochen, der für Transparenz auf dem Wohnungsmarkt sorgen und Rechtssicherheit schaffen soll. „Er dokumentiert die ortsübliche Vergleichsmiete für verschiedene Wohnungstypen und ist daher von großer praktischer Bedeutung für den Ausgleich zwischen denen, die eine Wohnung mieten, und denen, die sie vermieten", führt Abteilungsleiter Stadtplanung und Stadterneuerung Dr. Christian Hofbauer aus. Im Unterschied zu einfachen Mietspiegeln müssen qualifizierte Mietspiegel nach anerkannten wissenschaftlichen Grundsätzen erstellt werden. Für die Erstellung des Mietspiegels hat die Stadt Wilhelmshaven das ALP Institut für Wohnen und Stadtentwicklung GmbH aus Hamburg beauftragt.

Um den Mietspiegel auf eine solide Datenbasis zu stellen, wird im Frühjahr eine Befragung zu insgesamt 3.000 Wohnungen durchgeführt. Dafür werden im April 2023 Mieterinnen und Mieter kontaktiert. Abgefragt werden neben Angaben zur Miete auch die Wohnfläche und Ausstattungsmerkmale der Wohnung. Der Fragebogen kann entweder in Papierform oder online beantwortet werden.
Wichtig: Nach dem Mietspiegelreformgesetz ist die Teilnahme an der Befragung für alle verpflichtend – wie schon die Erhebung zum Zensus 2022.

Der Mietspiegel für Wilhelmshaven soll zum Ende 2023 in Kraft treten.

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