Stadt Wilhelmshaven

02. August 2022

Masernschutzgesetz: Einrichtungen müssen jetzt fehlende Nachweise melden

Kinder und Beschäftigte von Kindertageseinrichtungen und Schulen sowie Beschäftigte in Gesundheitseinrichtungen müssen gegen Masern geimpft sein, selbiges gilt etwa für Kinderheime oder Gemeinschaftsunterkünfte für Geflüchtete und Asylbewerber. Das regelt das Infektionsschutzgesetz seit dem 1. März 2020. Wegen der Corona-Pandemie wurde in der Vergangenheit die Übergangsfrist für alle Personen, die schon vor dem Stichtag in den relevanten Einrichtungen tätig waren und noch sind bzw. betreut werden oder untergebracht sind, mehrfach verlängert. Nun ist diese Übergangsfrist ausgelaufen. Deswegen müssen auch diese Personen jetzt entweder einen Impfnachweis, einen Immunitätsnachweis oder ein ärztliches Zeugnis darüber vorlegen, dass sie auf Grund einer medizinischen Kontraindikation nicht gegen Masern geimpft werden können. Bisher bestand die Nachweispflicht nur im Rahmen von Neuaufnahmen oder Neueinstellungen.

Nun sind die Einrichtungen in Wilhelmshaven in der Pflicht: Sie sind nach dem Infektionsschutzgesetz verpflichtet, alle Personen, die keinen ausreichenden Masernschutz nachweisen können, innerhalb der nächsten zwei Wochen dem Gesundheitsamt zu melden. Das erfolgt ausschließlich über das digitale Meldeportal des Landes www.mebi-niedersachsen.de. Die Stadt Wilhelmshaven hat dafür eine Allgemeinverfügung erlassen, die im aktuellen elektronischen Amtsblatt unter www.wilhelmshaven.de/amtsblatt eingesehen werden kann.

Info:
Ein ausreichender Impfschutz gegen Masern besteht, wenn ab der Vollendung des ersten Lebensjahres mindestens eine Schutzimpfung und ab der Vollendung des zweiten Lebensjahres mindestens zwei Schutzimpfungen gegen Masern bei der betroffenen Person durchgeführt wurden. Kinder im Alter von 0 bis 12 Monaten und Personen, die am oder vor dem 31. Dezember 1970 geboren sind, müssen keinen Nachweis vorlegen. Es wird davon ausgegangen, dass eine zweifache Masern-Impfung bzw. eine durchgemachte Maserninfektion (z.B. Nachweis von Masern IgG Antikörpern) einen nahezu lebenslangen Schutz bietet.

Durch die Masernimpfungen wird ein verlässlicher Schutz vor einer Infektion und Erkrankung durch Masernviren erzielt. Die Maserimpfung trägt somit zu einem hohen und verlässlichen Eigen- und Fremdschutz (Gemeinschaftsschutz) bei und kann dadurch die teils schweren und mitunter tödlich verlaufenden Masern-Erkrankungen verhindern.

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