Stadt Wilhelmshaven

27. Januar 2022

Verwaltung und Dehoga pflegen den engen Austausch

70-Prozent-Auslastung ermöglicht Gastronomen Betrieb unter 2G-Regel

Die Situation in der Wilhelmshavener Gastronomie ist zweifellos angespannt: Auch wenn die aktuelle Corona-Verordnung den Restaurantbesuch ermöglicht, bleiben die Gäste oftmals aus. Wie sich die Lage derzeit darstellt, verdeutlichten Vertreter des Dehoga-Stadtverbands nun Oberbürgermeister Carsten Feist und Ordnungsamtsleiter Ralf Janßen in einem persönlichen, digitalen Gespräch.

Dabei wurde schnell klar: Das Verständnis für die Corona-Maßnahmen ist in der breiten Masse der Dehoga-Mitgliedsunternehmen umfänglich vorhanden. Im engen Dialog mit der Stadtverwaltung werde versucht, gemeinsam das beste aus der schwierigen Situation zu machen. Für Oberbürgermeister Carsten Feist haben diese Gespräche einen hohen Stellenwert: „Der regelmäßige Austausch fördert nicht nur das gegenseitige Verständnis, er ist letztendlich ein Instrument in der Pandemiebekämpfung. Denn am Ende haben wir– also Verwaltung, Wirtschaft und Bürgerschaft – doch alle dasselbe Ziel vor Augen: Wir wollen unser Leben nur so weit einschränken müssen, wie unbedingt notwendig." „Genau deswegen legen wir bei der Dehoga großen Wert darauf, die Vorgaben genau einzuhalten und uns nur im Rahmen dessen, was erlaubt ist, zu bewegen", pflichtet ihm der stellvertretende Stadtverbandsvorsitzende Torsten Stump bei. Der Vorstand verstehe sich dabei nicht nur als Vertreter seiner Mitgliedsunternehmen, sondern auch als Mittler. „Wir werben innerhalb unseres Verbandes um Verständnis für die Corona-Vorgaben, indem wir beraten, erklären und erläutern. Der wirtschaftliche Druck auf uns Gastronomen ist gewaltig. Vielen bricht mit den Gästen, Umsätzen und Mitarbeitenden schlichtweg die Lebensgrundlage weg. Existenzängste dominieren unsere Branche. Wer nicht weiß, wie es für ihn weitergeht, könnte deswegen dazu neigen, sich ein illegales Schlupfloch zu suchen."

Die wenigen schwarzen Schafe in der Branche haben bereits deutliche Auswirkungen auf diejenigen, die sich nach bestem Wissen und Gewissen bemühen, ihren Betrieb auch unter schwierigsten Bedingungen am Laufen zu halten. „Unsere Gäste sind stark verunsichert, was erlaubt ist und was nicht. Das führt dazu, dass wir immer häufiger erklären müssen, wie wir die Vorgaben in unseren Restaurants regelkonform umsetzen – den Vertrauensvorschuss, den wir uns zum Teil jahrzehntelang hart erarbeitet haben, sehen wir leider schwinden", erläutert Vorstandsmitglied Bianka Trenthammer. Ihr Kollege Peter Brendel ergänzt: „Auch wenn es derzeit selten vorkommt, aber ein gut gefüllter Laden ist nicht automatisch ein Zeichen dafür, dass die Corona-Vorgaben nicht eingehalten werden."

So funktioniert die 70-Prozent-Auslastung
„Ganz im Gegenteil", erklärt Ordnungsamtsleiter Ralf Janßen. „Die Reduzierung der Kapazitäten auf 70 Prozent eröffnet ja genau diese Möglichkeit." Schon nach dem ersten Lockdown im Frühjahr 2020 haben die Gastronomen ihre Kapazitäten reduzieren müssen: Seitdem müssen zwischen den einzelnen Gästegruppen jeweils mindestens 1,5 Meter Abstand eingehalten werden. „Dafür reichte es damals eben nicht, einfach nur die Tische etwas voneinander wegzurücken", führt der Ordnungsamtsleiter aus. „Somit hatten de facto sehr viele Restaurants ihre ursprünglichen Kapazitäten bereits so deutlich reduziert, dass sie die aktuell vorgegebenen 70 Prozent sogar unterschreiten."
Natürlich sei klar, dass sich die Gäste an die „Vor-Corona-Auslastung" eines Restaurants nicht erinnern können. „Das müssen sie ja auch gar nicht", so Oberbürgermeister Feist. Aber mit einem prüfenden Blick könne auch der Gast sehen, wo es passt – und wo eben nicht: „Alle Tische müssen so weit voneinander entfernt stehen, dass zwischen den sitzenden Gästen zweier Gruppen mindestens 1,50 Meter Abstand besteht." Außerdem muss ausreichend Abstand zu den Laufwegen der Mitarbeitenden und anderer Gäste bestehen. „Ein Tisch direkt neben der Tür zur Küche oder zum WC ist also nicht erlaubt." Und auf noch etwas weist Ralf Janßen hin, das nach seiner Kenntnis aber auch noch nicht alle Gastronomen verstanden haben: „Wenn Gäste mit einer anderen Gruppe sprichwörtlich Rücken an Rücken sitzen, ist das in jedem Fall unzulässig – auch eine Plexiglaswand oder ein Vorhang heben die Abstandsregelung nicht auf." Bei festinstallierten Sitzbänken, wie es sie in einigen Restaurants gibt, bleibe dem Gastronom somit nichts Anderes übrig, als einzelne Tische nicht zu besetzen.

Für die Gastronomen ist die Reduzierung ihrer Kapazitäten auf 70 Prozent immerhin ein Rettungsanker. „Nur unter dieser Voraussetzung dürfen wir unter Anwendung der 2G-Regel öffnen", erläutert Peter Brendel. Torsten Stump macht deutlich: „Die 2G+-Regelung würde für viele von uns das Aus bedeuten, da dann auch die letzten Gäste fernblieben."

powered by webEdition CMS