Stadt Wilhelmshaven

22. Dezember 2021

Hilfen zur Mobilität erfordern ab Januar einen Antrag

Wer aufgrund seiner Behinderung den Fahrdienst mit einem besonderen Fahrzeug oder eine andere Unterstützung benötigt, um im Alltag mobil zu sein, muss sich zum Jahreswechsel auf eine geändertes Verfahren einstellen. Darüber informiert die Stadt Wilhelmshaven, nachdem das Land die Vorgaben für die sogenannten Hilfen zur Mobilität verändert hat.

Ab Januar gilt: Wer eine Hilfe zur Mobilität nutzen möchte, muss einen Antrag bei der Eingliederungshilfe der Stadt Wilhelmshaven stellen. Allerdings hat nicht jeder schwerbehinderte Mensch einen Anspruch auf einen Fahrdienst oder ähnliches. Keinen Anspruch hat etwa, wer trotz seiner Behinderung öffentliche Verkehrsmittel benutzen kann, um sein gewünschtes Ziel zu erreichen. Die Hilfen zur Mobilität dienen grundsätzlich dazu, am Leben in der Gemeinschaft teilzunehmen und zum Beispiel Freunde und Familie zu treffen oder Freizeitveranstaltungen zu besuchen. Für Fahrten zum Arzt oder zur Therapie ist im Regelfall die Krankenkasse zuständig.

Bislang konnten beeinträchtigte Menschen das Angebot des ASB gegen eine geringe Eigenbeteiligung in Anspruch nehmen. Zukünftig soll Personen, die aufgrund ihrer Behinderung besondere Fahrzeuge oder Hilfen benötigen, die Möglichkeit eingeräumt werden, aus verschiedenen Transportangeboten wählen zu können.

Im Rahmen der Hilfen zur Mobilität werden zum Beispiel monatliche Pauschalen gewährt, die sich nach dem Grad der Mobilitätseinschränkung und dem jeweiligen Bedarf bemessen. Darüber hinaus kann in Ausnahmefällen auch ein individuelles Beförderungsbudget in Frage kommen.

Fragen zur Antragsstellung beantwortet die Eingliederungshilfe der Stadt Wilhelmshaven unter der Telefonnummer 16-1580 oder per Mail unter Sozialamt@Wilhelmshaven.de.

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