Stadt Wilhelmshaven

16. Dezember 2021

Stadt veröffentlicht ab sofort ein regelmäßiges Amtsblatt

Satzungen, Allgemeinverfügungen, Verordnungen und Co. – all das gilt formal als Rechtsvorschrift. Erst wenn solche Rechtsvorschiften nach gesetzlichen Vorgaben veröffentlicht und bestimmte Fristen eingehalten sind, treten sie in Kraft. Die Stadt Wilhelmshaven setzt dabei ab sofort auf ein elektronisches Amtsblatt. Dies ist ab dem heutigen Donnerstag, 16. Dezember, unter www.wilhelmshaven.de/amtsblatt zu finden.

Das elektronische Amtsblatt erscheint in der Regel jeden Freitag und kann auf der Website der Stadt Wilhelmshaven gelesen und heruntergeladen werden. Sollte sich die Notwendigkeit ergeben, wird der Erscheinungstermin jedoch flexibel gehandhabt. Das kann zum Beispiel der Fall sein, wenn die Stadt Wilhelmshaven aufgrund der Corona-Lage eine neue Allgemeinverfügung veröffentlichen muss.

Hintergrund:
Mit der Novelle des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes haben die Kommunen in Niedersachsen Regelungen in der Hauptsatzung zu treffen, wie die Verkündung von Rechtsvorschriften erfolgt. Der Rat der Stadt Wilhelmshaven hat in seiner Sitzung am 15. Dezember eine Neufassung der Hauptsatzung beschlossen. Künftig werden Rechtsvorschriften durch digitale Bekanntmachungen in Form eines von der Stadt herausgegebenen elektronischen Amtsblatts unter www.wilhelmshaven.de/amtsblatt verkündet.

Öffentliche Bekanntmachungen gelten dann nur noch als rechtssicher veröffentlicht, wenn sie im E-Amtsblatt erschienen sind. Ausgenommen davon sind Bekanntmachungen nach § 3, 4a BauGB. Ortsübliche Bekanntmachungen wie die Veröffentlichung der Sitzungstermine erfolgen nach der Hauptsatzung weiterhin in der Wilhelmshavener Zeitung. Als Serviceangebot werden die Termine der Rats- und Ausschusssitzungen zusätzlich im Elektronischen Amtsblatt veröffentlicht.

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