Stadt Wilhelmshaven

15. Dezember 2021

Warnstufe 2 gilt ab Freitag auch in Wilhelmshaven

Die Warnstufe 2 wird ab dem kommenden Freitag, 17. Dezember, auch in Wilhelmshaven gelten – und mit ihr strengere Corona-Regelungen. Konkret bedeutet dies, dass in vielen Bereichen wie in der Gastronomie, der Hotellerie oder beim Sport jeweils im Innenbereich nun die 2Gplus-Regelung gilt – es sei denn, der Betreiber reduziert seine Kapazitäten. Bei Veranstaltungen, in Discos oder auf Weihnachtsmärkten gilt ab Freitag generell die 2Gplus-Regel. Somit muss nun zusätzlich zum Geimpften- oder Genesenennachweis ein tagesaktueller Test vorgelegt werden. Wer bereits über eine Booster-Impfung verfügt, ist von der Testpflicht ausgenommen.

Und eine weitere Ausnahme gilt: Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren sind sowohl von der 2G-, also auch von der 2Gplus-Regelung ausgenommen. Nur, wenn Unter-18-Jährige eine Disco, einen Club oder eine Shisha-Bar besuchen wollen, benötigen sie die entsprechenden Nachweise.

Die Warnstufe 2 wird jetzt landesweit ausgerufen, weil die beiden Indikatoren „Hospitalisierung“ und „Intensivbettenbelegung“ fünf Werktage in Folge den jeweiligen Schwellenwert überschritten haben. Aus diesem Grund hat das niedersächsische Gesundheitsministerium am heutigen Mittwoch, 15. Dezember, eine Allgemeinverfügung veröffentlicht, mit der ab Freitag landesweit die Regelungen der Corona-Warnstufe 2 gelten.

 

Hintergrund:

Die Allgemeinverfügung ist online abrufbar unter https://www.niedersachsen.de/Coronavirus/vorschriften/vorschriften-der-landesregierung-185856.html

Die Veröffentlichung erfolgt auf Grundlage des § 3 der Corona-Verordnung des Landes, nach der das Gesundheitsministerium eine entsprechende Allgemeinverfügung erlässt, wenn sowohl der Leitindikator „Hospitalisierung“ als auch der Indikator „Intensivbettenauslastung“ die in der Verordnung festgelegten Schwellenwerte zur Warnstufe 2 fünf Werktage in Folge überschreiten. Mit Stand von Mittwoch, 15. Dezember, beträgt der Wert des Leitindikators Hospitalisierung 6,4 (Schwellenwert zur Warnstufe 2: 6,0). Außerdem sind 10,5 Prozent der Intensivkapazitäten der niedersächsischen Krankenhäuser mit COVID-Patientinnen und -Patienten belegt (Schwellenwert zur Warnstufe 2: 10 Prozent).

Damit gelten ab Freitag, 17. Dezember, auch in den Landkreisen und kreisfreien Städten die Regelungen der Corona-Warnstufe 2, die bisher keine entsprechenden Allgemeinverfügungen erlassen haben. Dies betrifft den Landkreis Heidekreis ebenso wie die Stadt Wilhelmshaven.

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