Stadt Wilhelmshaven

15. Oktober 2021

Beteiligung der Öffentlichkeit an der Bauleitplanung

Veröffentlichung in der Wilhelmshavener Zeitung am 16.Okober 2021

Beteiligung der Öffentlichkeit an der Bauleitplanung gem. § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)

Der Rat der Stadt Wilhelmshaven hat in seiner Sitzung am 22.09.2021 aufgrund des § 2 Abs. 1 des Baugesetzbuches i. d. F. der Bekanntmachung vom 03. November 2017 (BGBl. I, S. 3634) zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 14. Juni 2021 (BGBI. I S. 1802) die Aufstellung folgender Bauleitplanung beschlossen.

1. 90. Änderung des Flächennutzungsplanes von 1973 – Bismarckstraße zwischen Rechtern- und Jachmannstraße

2. Bebauungsplan Nr. 127A Bismarckstraße zwischen Liebrecht- und Jachmannstraße

Geltungsbereich der 90. Änderung des Flächennutzungsplanes von 1973
Das Plangebiet liegt im südöstlichen Bereich des Stadtteils Heppens im östlichen Stadtgebiet. Begrenzt wird das Plangebiet von der nördlichen Bebauung der Bismarckstraße im Norden, der Jachmannstraße im Osten, einer Grünanlage im Süden und der Rechternstraße im Westen.
Östlich der Jachmannstraße erstreckt sich das Gelände des Nordhafen und südlich der Grünanlage das Gelände des Marinearsenals.

Ziel und Zweck der Planung (90AE FNP):

• Ausweisung einer gemischten Baufläche

Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr.127A:
Das Plangebiet liegt im südöstlichen Bereich des Stadtteils Heppens im östlichen Stadtgebiet. Begrenzt wird das Plangebiet von der nördlichen Bebauung der Bismarckstraße im Norden, der Jachmannstraße im Osten, einer Grünanlage im Süden und der Liebrechtstraße im Westen. Östlich der Jachmannstraße erstreckt sich das Gelände des Nordhafen und südlich der Grünanlage das Gelände des Marinearsenals.

Ziel und Zweck der Planung (Bebauungsplan Nr. 127A):

• Beordnung von Flächen im Rahmen der städtebaulichen Entwicklung gem. §1 Abs.3 BauGB
• Festsetzung eines Urbanen Gebietes zur grundsätzlichen Sicherung der Bestandsstruktur im Quartier sowie zur Schaffung von Wohnraum auf zur Umnutzung vorgesehener Gemeinbedarfsfläche
• Gewährleistung einer ausreichenden Erschließung
• Anpassung des festgesetzten Rad- und Fußweges sowie der festgesetzten Grünfläche an den tatsächlichen Bestand

Die Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB wird in Form einer 14-tägigen Bür-gersprechstunde durchgeführt, in der die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, sich wesentlich unterscheidende Lösungen, die für die Neugestaltung oder Entwicklung eines Gebiets in Betracht kommen, und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung dargelegt werden und der Öffentlichkeit Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gege¬ben wird. Auch Kinder und Jugendliche sind Teil der Öffentlichkeit im Sinne des §3 (1) Satz 1 BauGB.

Auf Grundlage des Gesetzes zur Sicherstellung ordnungsgemäßer Planungs-und Genehmigungsverfahren während der COVID-19-Pandemie (Planungssicherstellungsgesetz –PlanSiG) und entsprechend den Bestimmungen des Baugesetzbuches erfolgt die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit mit den Informationen zur o.g. Bauleitplanung in der Zeit vom 26.10.2021 bis 10.11.2021 durch eine Veröffentlichung im Internet unter https://www.wilhelmshaven.de/Stadtverwaltung/Bauleitplanung/oder über das zentrale Internetportal des Landes https://uvp.niedersachsen.de/kartendienste .
Ergänzend sind die Unterlagen im o.g. Zeitraum in der 7. Etage (Zimmer 7.12) des Technischen Rathauses, Rathausplatz 9, 26382 Wilhelmshaven während der Dienststunden einzusehen. Für diese Einsichtnahme wird gebeten, einen Termin unter der Telefonnummer 04421 16-2510 zu vereinbaren. Auskünfte erteilt Herr Bauer im Technischen Rathaus, Zimmer 7.12, E-Mail: juergen.bauer@wilhelmshaven.de.
Unter Beachtung der geltenden Beschränkungen sozialer Kontakte zur Eindämmung der Corona-Pandemie sind die geltenden Regelungen einzuhalten (das Tragen eines Mundschutzes und die Einhaltung der Abstandsregeln).
Im Zuge der Bearbeitung von Stellungnahmen werden darin enthaltene personenbezogene Daten unter Beachtung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen verarbeitet; die Verarbeitung erfolgt nur zum Zweck des Bauleitplanverfahrens. Weitere Informationen zum Datenschutz sind unter der oben aufgeführten Internetadresse veröffentlicht und liegen mit den o.g. Unterlagen öffentlich aus.

Feist
Oberbürgermeister

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