Stadt Wilhelmshaven

15. Oktober 2021

Erneute Beteiligung der Öffentlichkeit an der Bauleitplanung

Veröffentlichung in der Wilhelmshavener Zeitung am 16. Oktober 2021

Erneute Beteiligung der Öffentlichkeit an der Bauleitplanung

Der Rat der Stadt Wilhelmshaven hat in seiner Sitzung am 22.09.2021 erneut dem Entwurf der 1. vorhabenbezogenen Änderung zum Bebauungsplan Nr. 23 / Vorhaben- und Erschlie-ßungsplan Nr. 30 (VEP 30) –Gartengelände Hegelstraße (ehem. Botanischer Garten)- zuge-stimmt und beschlossen, diese mit der Begründung vom 31.08.2021 gem. §4a (3) in Verbindung mit §3 (2) Baugesetzbuch (BauGB) erneut einen Monat lang öffentlich auszulegen.
Das Gebiet der Bebauungsplanänderung umfasst das Gelände des ehemaligen Botanischen Gartens an der Gökerstraße. Es soll ein Wohngebiet mit Stadtgartenhäusern sowie einem Apartmenthaus entstehen.


Geltungsbereich: 


Ziel und Zweck der Bauleitplanung:


Neben der Berücksichtigung der allgemeinen Planungsgrundsätze gem. § 1 Abs. 5 Baugesetz-buch (BauGB) werden mit der vorliegenden Bauleitplanung insbesondere die folgenden Ziele verfolgt:

• Beordnung von Flächen im Rahmen der städtebaulichen Entwicklung gem. §1 Abs.3 BauGB

• Umwidmung einer Grünfläche zur Schaffung eines attraktiven innerstädtischen durchgrünten Wohnens


Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren gem. § 13a BauGB durchgeführt. Daher konnte von der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gem. §§ 3 Abs.1 und 4 Abs. 1 BauGB und von einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB abgesehen werden. Darüber hinaus kann sich die Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung im Rahmen der öffentlichen Auslegung informieren und zur Planung äußern.
Auf Grundlage des Gesetzes zur Sicherstellung ordnungsgemäßer Planungs-und Genehmi-gungsverfahren während der COVID-19-Pandemie (Planungssicherstellungsgesetz –PlanSiG) und entsprechend den Bestimmungen des Baugesetzbuches erfolgt die Auslegung der o.g. Än-derung des Bebauungsplans einschl. der Begründung in der Zeit vom 26.10. bis einschl. 26.11.2021 durch eine Veröffentlichung im Internet unter https://www.wilhelmshaven.de/Stadtverwaltung/Bauleitplanung/oder über das zentrale Internetportal des Landes https://uvp.niedersachsen.de/kartendienste.
Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen vorgebracht werden (Ansprechpartner siehe unten). Auch Kinder und Jugendliche sind Teil der Öffentlichkeit im Sinne des §3 Abs. 1 Satz 1 BauGB. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den o.g. Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können. Auf-grund umfangreicher Planänderungen werden die bisher aus der ersten Beteiligung eingegange-nen Stellungnahmen nicht berücksichtigt. Ergänzend sind die genannten Unterlagen im o.g. Zeitraum auch im Foyer des Technischen Rathauses, Rathausplatz 9, 26382 Wilhelmshaven während der Dienststunden einzusehen. Für diese Einsichtnahme sind unter Beachtung der geltenden Beschränkungen sozialer Kontakte zur Eindämmung der Corona-Pandemie die geltenden Regelungen einzuhalten (das Tragen eines Mundschutzes und die Einhaltung der Abstandsregeln). Auskünfte erteilt Herr Klebba im Technischen Rathaus, Zimmer 7.15, Tel. Nr. (04421) 16-2628 (Email: torsten.klebba@wilhelmshaven.de). Hierzu wird gebeten, einen Termin zu vereinbaren. Im Zuge der Bearbeitung von Stellungnahmen werden darin enthaltene personenbezogene Daten unter Beachtung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen verarbeitet; die Verarbeitung erfolgt nur zum Zweck des Bauleitplanverfahrens. Weitere Informationen zum Datenschutz sind unter der oben aufgeführten Internetadresse veröffentlicht und liegen mit den o.g. Unterlagen öffentlich aus.

Feist
Oberbürgermeister

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