Stadt Wilhelmshaven

24. September 2021

Ordnungsamt kontrolliert 3G-Regeln in Restaurants

Seit einer Woche gilt in Wilhelmshaven für viele Bereiche die 3G-Regel. Restaurants und Friseure, aber auch Sportstudios und Spielhallen gehören zu den Betrieben, die seitdem nur noch Geimpfte, Genesene und Getestete einlassen dürfen. Wie gut das in der Gastronomie funktioniert, hat das Ordnungsamt der Stadt am Donnerstagabend kontrolliert.

Insgesamt 28 Restaurants und Gaststätten erhielten unangekündigten Besuch. Dabei wurde nicht nur geprüft, ob die 3G-Regelung angewendet wird, sondern auch ob die Kontaktdaten der Gäste dokumentiert werden. „In den meisten Fällen hat sich gezeigt, dass die Gastronomen die Corona-Regelungen gut umgesetzt haben. Wir hatten nur wenige Beanstandungen und haben keine groben Verstöße festgestellt", zeigt sich Ordnungsamtsleiter Ralf Janßen zufrieden. In einem Lokal sei positiv aufgefallen, dass nicht nur aktiv nach dem Impfnachweis gefragt wurde, sondern dieser auch noch mit dem Personalausweis abgeglichen wurde. „Der betreffende Gastwirt hatte die 3G-Regelungen also wirklich vorbildlich umgesetzt."

Allerdings wisse er aufgrund diverser Hinweise aus der Bevölkerung, dass gerade die 3G-Nachweise vielfach nicht aktiv von den Wirten eingefordert werden, wenn Gäste das Lokal betreten, so Janßen weiter. „Wenn unsere Kollegen in den Ordnungsamtsjacken kommen, ist das natürlich anders. Unsere Kontrollen bilden eben immer nur eine Momentaufnahme ab."

Aus diesem Grund weist die Stadt Wilhelmshaven vorsorglich darauf hin, dass die Gastronomen hier in der Pflicht sind. Sie dürfen Gästen den Zugang nur dann gewähren, wenn diese zuvor einen Impf- oder Genesenennachweis oder einen tagesaktuellen negativen Test vorgezeigt haben. Das gilt selbstverständlich auch, wenn sich die Gastronomen entschieden haben, die 2G-Regelung anzuwenden. In dem Fall müssen sie sich vergewissern, dass ihre Gäste einen Impf- oder Genesenennachweis mit sich führen.

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