Stadt Wilhelmshaven

23. September 2021

Warnstufe 1 wird formal aufgehoben – 3G-Regelung bleibt aber bestehen

Aufgrund der neuen Corona-Verordnung muss die Stadt Wilhelmshaven nun formal die Allgemeinverfügung vom 17. September aufheben, mit sie die Warnstufe 1 zuvor ausgerufen hatte. Für die Bürger*innen ändert sich in der Konsequenz jedoch nichts: Denn die 3G-Regelung wird in Wilhelmshaven weiterhin gelten.

Grund für diesen sehr förmlichen Akt sind die neudefinierten Leitindikatoren für die Warnstufe 1, die die aktuelle Corona-Verordnung vorgibt. Doch auch in der neuen Verordnung gilt weiterhin: Wenn eine Kommune oder ein Landkreis fünf Werktage lang in Folge eine Inzidenz über 50 hat, müssen die 3G-Regeln für bestimmte Bereiche angewendet werden. Das war in Wilhelmshaven in der vergangenen Woche der Fall, weswegen die Stadt am 15. September eine entsprechende Allgemeinverfügung erlassen hatte. Zwar befindet sich der Inzidenzwert für Wilhelmshaven seit zwei Tagen wieder unter diesem Grenzwert, doch um die Regelungen wieder formal aufheben zu können, muss die 50 fünf Werktage in Folge unterschritten werden. Erst dann darf die Stadt auch die bestehende Allgemeinverfügung vom 15. September wieder aufheben.

In der Konsequenz wird sich für die Wilhelmshavener*innen nun also erstmal nichts ändern. Die 3G-Regel kommt weiterhin unter anderem bei der Innengastronomie, körpernahen Dienstleistungen, in Hotels, beim Sport in Innenräumen, in Theatern, Kinos und Kultureinrichtungen, Spielhallen und Wettannahmestellen sowie vielen Veranstaltungen mit mehr als 25 Teilnehmern zum Tragen. Zugang erhalten nur noch vollständig Geimpfte, Genesene und Personen mit einem tagesaktuellen Negativ-Test. Darüber hinaus dürfen Betreiber eigenständig entscheiden, ob sie für ihren Betrieb die 2G-Regelung anwenden und einen Zugang nur noch für vollständig Geimpfte und Genesene ermöglichen wollen.

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