Stadt Wilhelmshaven

21. September 2021

Stadt lässt örtliches Mietpreisniveau ermitteln

Rund 2.000 zufällig ausgewählte Vermieter*innen erhalten in diesen Tagen Post: Sie werden von einem von der Stadt Wilhelmshaven beauftragten Institut nach Größe, Alter, Ausstattung, Beschaffenheit und Mietpreis von Mietwohnungen befragt. Diese Angaben bilden die Basis für die Ermittlung angemessener Kosten der Unterkunft (KdU), die im Rahmen von Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch gewährt werden.

Oberbürgermeister Carsten Feist bittet die Vermieter*innen um rege Teilnahme, denn: „Je mehr Angaben wir zu Wohnungen erhalten, desto genauer kann das örtliche Mietpreisniveau ermittelt werden." Die Teilnahme ist freiwillig. Die erhobenen Daten werden anonymisiert und unter strikter Einhaltung des Datenschutzes ausgewertet.

Aus den Ergebnissen erarbeitet das mit der Erstellung des sogenannten „Schlüssigen Konzeptes" beauftragte InWIS-Institut anhand eines anerkannten wissenschaftlichen Verfahrens die Angemessenheitsgrenzen für Bedarfsgemeinschaften.

Hintergrund der Befragung:
Die Stadt Wilhelmshaven ist gesetzlich verpflichtet, für Personen im Kreisgebiet, die Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch - Zweites Buch - SGB II („Hartz IV") oder nach dem Sozialgesetzbuch - Zwölftes Buch - SGB XII - (Sozialhilfe) beziehen, Unterkunftskosten in angemessener Höhe zu berücksichtigen. Um die konkreten Vorgaben des Bundessozialgerichtes zur Ermittlung angemessener Unterkunftskosten zu erfüllen, lässt die Stadt Wilhelmshaven mittels einer wissenschaftlich abgesicherten Datengrundlage ein sogenanntes „Schlüssiges Konzept" erstellen.

Dieses „Schlüssige Konzept" ist erforderlich, damit einerseits die Berechtigten Unterkunftskosten in angemessener Höhe erhalten und andererseits die Allgemeinheit als Kostenträger dieser Fürsorgeleistungen nicht über Gebühr belastet wird. Welche Kosten innerhalb der Stadt Wilhelmshaven für welche Wohnung in welcher Größe und Ausstattung angemessen sind, soll mit Hilfe dieser Befragung rechtssicher festgestellt werden.

Für eine vollständige Übersicht aller am Markt verfügbaren Mietwohnungen ist es wichtig, dass möglichst viele der angeschriebenen Vermieter*innen Angaben zu ihren Wohnungen machen – unabhängig davon, ob ihre Mieter*innen Leistungen nach dem SGB II oder SGB XII beziehen oder nicht.

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