Stadt Wilhelmshaven

21. August 2021

Ausschreibung eines Statusamtes

Veröffentlichung in der Wilhelmshavener Zeitung am 21. August 2021

Ausschreibung eines Statusamtes

In der Stadt Wilhelmshaven sind auf Grundlage der §§ 9 und 10 des Schornsteinfegerhandwerksgesetzes (SchfHwG) zum 01.01.2022 die Kehrbezirke

                NI9433
                NI9436
                NI9437
                NI9438
                NI9439

sowie zum 01.02.2022 der Kehrbezirk

                NI9432

mit jeweils einer bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegerin oder einem bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger (m/w/d) zu besetzen.

Die ausführlichen  Aufstellungen der Kehrbezirke befinden sich im Anhang dieser Ausschreibung.

Die Bestellung erfolgt für die Dauer von sieben Jahren. Die Altersgrenze wird bei Vollendung des 67. Lebensjahres erreicht; mit Ablauf des Monats, in dem das 67. Lebensjahr vollendet wird, wird die Bestellung aufgehoben (§ 10 Abs. 1 des Schornsteinfegerhandwerksgesetzes – SchfHwG).

Bewerberinnen und Bewerber müssen über die handwerksrechtlichen Voraussetzungen für die selbstständige Ausübung des Schornsteinfegerhandwerks verfügen.

Folgende Unterlagen sind vorzulegen:

  1. eine schriftliche Bewerbung, die den Familiennamen, den oder die Vornamen, die Anschrift,  mindestens eine Telekommunikationsnummer und gegebenenfalls eine Mailanschrift enthält,
  2. ein tabellarischer Lebenslauf, der genaue Angaben über die berufliche Vorbildung und den beruflichen Werdegang lückenlos enthält,
  3. ein Nachweis über das Vorliegen der Voraussetzungen zur Eintragung in die Handwerksrolle mit dem Schornsteinfegerhandwerk,
  4. Zeugnisse mit Noten über die Gesellenprüfung und die Meisterprüfung oder über gleichwertige Qualifikationen; im Falle einer in einem anderem Mitgliedsstaat der Europäischen Union oder einem Vertragsstaat des Abkommens über den europäischen Wirtschaftsraum oder der Schweiz erworbenen Berufsqualifikation die nach § 6 der EU/EWR-Handwerk-Verordnung vorzulegenden Unterlagen und Bescheinigungen,
  5. Arbeitszeugnisse und sonstige Nachweise über die bisherigen hauptberuflichen Schornsteinfegertätigkeiten
    - längstens für die letzten 15 Jahre vor Veröffentlichung der Ausschreibung –,
  6. Erklärung zur Bewerbung um das Statusamt als als bevollmächtigte Bezirksschornsteinfegerin oder als bevollmächtigter Bezirksschornsteinfeger (m/w/d) – Anlage 1
  7. Nachweise über berufsspezifische Fortbildungen in den letzten 7 Jahren vor Veröffentlichung der Ausschreibung,

Bewerber/innen eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den europäischen Wirtschaftsraum oder der Schweiz haben eine schriftliche Erklärung vorzulegen, dass sie über die für die Wahrnehmung der ausgeschriebenen Tätigkeit erforderlichen Kenntnisse der deutschen Sprache verfügen (§ 23 Abs. 1 des Verwaltungsverfahrensgesetzes - VwVfG)

Bewerber/innen, die ihre Berufsqualifikation in einem anderem Mitgliedsstaat der Europäischen Union oder einem Vertragsstaat des Abkommens über den europäischen Wirtschaftsraum oder der Schweiz erworben haben, haben darüber hinaus eine höchstens drei Monate alte Bescheinigung der zuständigen Stelle des Herkunftsstaates darüber vorzulegen, dass die Ausübung des Gewerbes nicht wegen Unzuverlässigkeit untersagt worden ist. Werden im Herkunftsstaat die vorgenannten Unterlagen nicht ausgestellt, können sie durch eine Versicherung an Eides Statt oder in Staaten, in denen es eine solche nicht gibt, durch eine feierliche Erklärung ersetzt werden, die der Bewerber/die Bewerberin vor einer zuständigen Behörde, einer Notarin oder einem Notar oder einer entsprechend bevollmächtigten Berufsorganisation des Herkunftsstaates abgegeben hat und die durch diese Stelle bescheinigt wurde,

Die Auswahl zwischen den Bewerberinnen und Bewerbern erfolgt nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung (§ 9a Abs. 3 SchfHwG).

Die Unterlagen für die Bewerbungen auf das Statusamt der bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegerin  oder des bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegers (m/w/d)  sind nur einfach einzureichen.

Hinweis

Die Bewerberin oder der Bewerber (m/w/d) kann eine Rankfolge der bevorzugten Bezirke angeben. Die Zuweisung obliegt gemäß § 9 Satz 2 Nummer 2 SchfHwG der Stadt Wilhelmshaven.

Im Falle einer Bestellung entstehen Kosten nach dem Verwaltungskostengesetz des Landes Niedersachsen und der Niedersächsischen Verordnung über die Gebühren und Auslagen für Amtshandlungen und Leistungen. Entstandene Kosten werden nicht erstattet.

Bewerbungen (bitte ohne Verwendung von Bewerbungsmappen, Folien o.Ä.) schicken Sie bitte mit den erforderlichen Unterlagen in einfacher Kopie(bei Bedarf ist das Original oder eine amtlich beglaubigte Kopie nachzureichen) bis zum 18.09.2021 an die

Stadt Wilhelmshaven
Fachbereich Bürgerangelegenheiten/Öffentliche Sicherheit und Ordnung – Gewerbeangelegenheiten
Kennwort „Bewerbung“
Postfach 2353
26363 Wilhelmshaven

Fremdsprachliche Unterlagen sind mit einer deutschen Übersetzung einzureichen.

Bewerbungen, die nach der oben genannten Ausschlussfrist und/oder nicht mit den geforderten Unterlagen eingehen, werden nicht berücksichtigt.

Ansprechpartnerin ist Frau Paukstadt, Ratrium, Zimmer 216, 26382 Wilhelmshaven,

Telefon: 04421/16-3234, Fax: 04421/16-413234, E-Mail: martina.paukstadt@wilhelmshaven.de

Feist
Oberbürgermeister

 

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