Stadt Wilhelmshaven

18. August 2021

Amtliche Bekanntmachung zur Kommunalwahl 2021

Veröffentlichung in der Wilhelmshavener Zeitung am 19.08.2021

Stadt Wilhelmshaven
Der Oberbürgermeister

Zu den Wahlen des Rates der Stadt und
      des Ortsrats Sengwarden:

Wahlbekanntmachung

über das Recht auf Einsichtnahme in das Wählerverzeichnis und
über die Erteilung von Wahlscheinen gemäß § 30 Nds. Kommunalwahlordnung

Am Sonntag, dem 12. September 2021, finden in der Zeit von 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr die Wahlen des Rates der Stadt und des Ortsrats Sengwarden statt. Jede/r Wahlberechtigte wird in das Wählerverzeichnis des Wahlbezirks eingetragen, in welchem sie/er am Stichtag 01.08.2021 mit Hauptwohnung gemeldet war.

1. Wie erfahre ich, ob ich im Wählerverzeichnis eingetragen bin?

Alle eingetragenen Wahlberechtigten erhalten bis spätestens 21. August 2021 durch die Deutsche Post AG eine Wahlbenachrichtigung mit Angabe des Wahlbezirks und des Wahlraums.

Wer keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, aber glaubt, wahlberechtigt zu sein, muss die Berichtigung des Wählerverzeichnisses beantragen, wenn sie/er nicht Gefahr laufen will, dass sie/er ihr/sein Wahlrecht nicht ausüben kann.

2. Wann und wo kann ich das Wählerverzeichnis einsehen?

Das Wählerverzeichnis für die Wahl des Rates der Stadt Wilhelmshaven und des Ortsrates Sengwarden kann vom

23. bis 27. August 2021

während der Öffnungszeiten in der Abteilung Wahlen (Wahlamt) im Fachbereich Bürgerangelegenheiten/Öffentliche Sicherheit und Ordnung, Rathausplatz 7, 26382 Wilhelmshaven eingesehen werden. Die Dienststelle ist montags bis donnerstags von 08:00 bis 16:00 Uhr geöffnet sowie freitags von 08:00 bis 13:00 Uhr. Die Dienststelle ist barrierefrei zugänglich. Jede/r Wahlberechtigte kann die Richtigkeit und Vollständigkeit der im Wählerverzeichnis eingetragenen Daten ihres/seines eigenen Wahlbezirks überprüfen. Das Recht auf Überprüfung besteht nicht hinsichtlich der Daten von Wahlberechtigten, für die im Melderegister ein Sperrvermerk entsprechend dem Melderecht eingetragen ist.

3. Wie kann ich die Berichtigung des Wählerverzeichnisses beantragen?

Wer das Wählerverzeichnis für unrichtig oder unvollständig hält, kann in dem oben angegebenen Zeitraum bei der Abteilung Wahlen (Wahlamt) im Fachbereich Bürgerangelegenheiten/Öffentliche Sicherheit und Ordnung, Rathausplatz 7, 26382 Wilhelmshaven zu den vorstehend genannten Öffnungszeiten den Antrag auf Berichtigung des Wählerverzeichnisses stellen. Der Antrag kann schriftlich oder durch Erklärung zur Niederschrift eingelegt werden.

4. Was ist ein Wahlschein?

Mit der Wahlbenachrichtigung kann nur in dem jeweils angegebenen Wahlraum gewählt werden. Auf Antrag wird ein Wahlschein ausgestellt. Eine Begründung ist nicht erforderlich. Nach Ausstellung des Wahlscheines erfolgt zur Vermeidung einer Doppelwahl ein entsprechender Sperrvermerk im Wählerverzeichnis, so dass im zuständigen Wahlraum nicht mehr gewählt werden kann.

Ein nicht in das Wählerverzeichnis eingetragener Wahlberechtigter erhält den Wahlschein nur aus folgenden Gründen:

- es wird nachgewiesen, dass ohne Verschulden die unter Punkt 2 genannte Frist versäumt wurde;

- das Recht zur Teilnahme an der Wahl ist erst nach Ablauf der unter Punkt 2 genannten Frist entstanden;

- das Wahlrecht ist im Einspruchsverfahren festgestellt worden und diese Feststellung ist erst nach Abschluss des Wählerverzeichnisses getroffen wor­den.

5. Bis wann und wo kann ein Wahlschein beantragt werden?

Wahlscheinanträge können bis Freitag, dem 10. Sept. 2021, 13.00 Uhr bei der Abteilung Wahlen (Wahlamt) im Fachbereich Bürgerangelegenheiten/Öffentliche Sicherheit und Ordnung, Rathausplatz 7, 26382 Wilhelmshaven, persönlich oder schriftlich (über das Internet unter „www.wilhelmshaven.de" oder auch per E-Mail: wahlamt@wilhelmshaven.de) gestellt werden. Unzulässig sind telefonische Anträge (auch keine SMS). Ein/e behinderte/r Wahlberechtigte/r kann sich bei der Antragstellung der Hilfe einer anderen Person bedienen.

Ab Freitag, dem 10.09.2021, 13:00 Uhr bis Sonntag, 12.09.2021, 15:00 Uhr kann ein Wahlschein nur noch dann ausgestellt werden, wenn

- eine plötzliche Erkrankung eingetreten ist (... das Aufsu­chen des Wahlraumes ist nicht mehr möglich); ein Nachweis ist vorzulegen (z.B. ein ärztliches Attest);

- glaubhaft versichert wird, dass ein beantragter Wahlschein nicht zugegangen ist;

- eine Wahlberechtigung nachträglich entstanden ist.

-

Das Wahlamt ist zu diesem Zweck wie folgt geöffnet:

- am 10.09.2021 bis 18:00 Uhr,

- am 11.09.2021 von 08:00 bis 15:00 Uhr und

- am 12.09.2021 von 08:00 bis 15:00 Uhr.

6. Was ist mit der Briefwahl?

Der Wahlschein wird stets mit den Briefwahlunterlagen ausgehändigt (amtliche gelbe Stimmzettel, ein amtlicher grüner Stimmzettelumschlag, ein amtlicher hellgelber Wahlbrief­umschlag für die Rücksendung und ein Merkblatt zur Briefwahl).

Es ist möglich, dass eine andere Person Briefwahlunterlagen vom Wahlamt abholt. Diese werden aber nur dann einer anderen Person ausgehändigt, wenn eine Vollmacht vorgelegt wird und die die Briefwahlunterlagen entgegennehmende Person erklärt, dass sie diesbezüglich nicht mehr als vier Wahlberechtigte vertritt. Die Person hat sich auf Verlangen auszuweisen.

7. Bis wann muss ein Wahlbrief zurückgesendet werden?

Bei der Briefwahl muss der Wahlbrief (mit dem Wahlschein und mit dem Stimmzettel im Stimmzettelumschlag) so rechtzeitig an den Wahlleiter für die Wahl des Seniorenbeirats Wilhelmshaven, Rathausplatz 7, 26382 Wilhelmshaven, absenden, dass der Wahlbrief dort spätestens am 12. September 2021 bis 18.00 Uhr eingeht. Der Wahlbrief kann auch im Wahlamt abgegeben werden (nicht jedoch im Wahlraum eines Wahlbezirks).

Der Wahlbrief wird im Bereich der Deutschen Post AG ohne besondere Versendungsform unentgeltlich befördert.

In Vertretung

Bruns
Stadtrat

 

 

 

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