Stadt Wilhelmshaven

23. Juli 2021

Nach verlorener Zensusklage stellt Stadt Rechtsmittel gegen Finanzausgleichsbescheide ein

Die Stadt Wilhelmshaven wird nicht weiter gegen die Finanzausgleichsbescheide des Landes vorgehen und seine eingelegten Rechtsmittel zurücknehmen. Das hat der Verwaltungsausschuss in seiner jüngsten Sitzung beschlossen. Damit schloss sich der Ausschuss dem Vorschlag der Verwaltung an, das Verfahren zu den Akten zu legen und die Höhe der seit 2014 erhaltenen Schlüsselzuweisungen zu akzeptieren.

Zuvor war die Klage der Stadt gegen den Zensus-Bescheid aus dem Jahr 2014 nach mehreren Instanzen vom Oberverwaltungsgericht abgewiesen worden, der Antrag auf Zulassung der Berufung wurde abgelehnt. Die Aussicht, in einem Rechtsverfahren gegen die Höhe der Schlüsselzuweisungen vor Gericht zu gewinnen, wäre somit mehr als gering.

Im 2011 durchgeführten Zensus-Verfahren war für die Stadt Wilhelmshaven eine amtliche Einwohnerzahl festgestellt worden, die deutlich unter den Zahlen des Einwohnermelderegisters lag. Da die Einwohnerzahl auch eine wesentliche Berechnungsgröße für die Höhe des Finanzausgleichs ist, hatte die Stadt gegen die Finanzausgleichsbescheide geklagt und höhere Schlüsselzuweisungen gefordert.

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