Stadt Wilhelmshaven

02. Juli 2021

Wahlbekanntmachung

Veröffentlichung in der Wilhelmshavener Zeitung am 3. Juli 2021

Der Gemeindewahlleiter der Stadt Wilhelmshaven

Wahlbekanntmachung

für die Wahl des Rates der Stadt Wilhelmshaven und für die Wahl des

   Ortsrates Sengwarden am 12. September 2021

Hinweis zur Wahlbekanntmachung und Aufforderung zur
Einreichung von Wahlvorschlägen vom 10.04.2021

Gemäß § 16 des Niedersächsischen Kommunalwahlgesetzes (NKWG) gebe ich unter Bezugnahme auf meine Wahlbekanntmachung vom 10.04.2021 bekannt, dass eine Gesetzesänderung in Kraft getreten ist, die das Unterschriftenquorum für die Wahlvorschläge betrifft:

Zu 8. Zahl der Unterschriften für Wahlvorschläge

Die Wahlvorschläge von Parteien, Wählergruppen und Einzelbewerberinnen/ Einzelbewerbern müssen unterzeichnet werden

- für die Wahl des Rates der Stadt Wilhelmshaven von mindestens 12 Wahlberechtigten des jeweiligen Wahlbereiches (vorher: 30), für den ein Wahlvorschlag abgegeben wird;

- für die Wahl des Ortsrates Sengwarden von mindestens 8 Wahlberechtigten des Gebietes der ehemaligen Gemeinde Sengwarden (vorher: 20).

Die Wahlberechtigung muss bereits zum Zeitpunkt der Unterzeichnung gegeben sein. Die Unterzeichnung muss persönlich und handschriftlich auf einem Formblatt erfolgen. Diese Formblätter werden von mir kostenfrei herausgegeben, sobald die Partei bzw. die Wählergruppe bestätigt hat, dass die Bewerberinnen und Bewerber in einer diesbezüglich einberufenen Versammlung in geheimer Wahl aufgestellt worden sind.

Hat jemand für die gleiche Art der Wahl mehr als einen Wahlvorschlag unterzeichnet, so ist nur die Unterschrift gültig, die als erste für die Bestätigung des Wahlrechts beim Gemeindewahlleiter eingeht.

Carsten Feist
Gemeindewahlleiter

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