Stadt Wilhelmshaven

25. Juni 2021

Öffentliche Auslegung von Bauleitplänen gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)

Veröffentlichung in der Wilhelmshavener Zeitung am 26. Juni 2021

Öffentliche Auslegung von Bauleitplänen gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)

Der Rat der Stadt Wilhelmshaven hat in seiner Sitzung am 16.06.2021 den Bebauungsplanes Nr. 224 (vorhabenbezogen) Vorhaben- und Erschließungsplans 032 (VEP 032) –Graudenzer Straße / Nahversorgung- (mit Örtlicher Bauvorschrift) als Entwurf beschlossen.

Geltungsbereich:

Das Plangebiet umfasst eine Größe von rd. 6.600 m2 und liegt im Südosten des Stadtteils Fedderwardergroden, westlich der Preußenstraße und grenzt an die parkartig gestaltete Grünfläche um das Gewässer „Plauentief"

 

 

 

Ziel und Zweck der Planung:

  • Entwicklung eines Sondergebiets für großflächigen Einzelhandel / Nahversorgung
  • ein Beitrag für die Sicherung einer menschenwürdigen Umwelt, zum Schutz und zur Entwicklung der natürlichen Lebensgrundlagen und zur Förderung des Klimaschutzes und der Klimaanpassung
  • Maßnahmen im Sinne der Erhaltung und Stärkung der biologischen Vielfalt

Folgende umweltbezogene Informationen stehen zur Verfügung:

Neben dem Entwurf des Plans einschließlich des nach Maßgabe der Anlage 1 zum BauGB u.a. nach den Schutzgütern i. S. des §1 (6) Nr. 7 BauGB gegliederten Umweltberichts sind folgende umweltbezogene Informationen enthalten:

  • Zur Schallimmissionsbelastung – Gewerbelärm und Schutzmaßnahmen
  • Zur Verkehrsuntersuchung - Verkehrsmengen durch die geplante Nutzung
  • Zur Fauna- Vogelarten, Fledermäuse
  • Zum Altlastenverdacht im Bereich der Tankstelle

Auf Grundlage des Gesetzes zur Sicherstellung ordnungsgemäßer Planungs-und Genehmigungsverfahren während der COVID-19-Pandemie (Planungssicherstellungsgesetz –PlanSiG) und entsprechend den Bestimmungen des Baugesetzbuches erfolgt die Auslegung des Entwurfes zur o.g. Bebauungsplanänderung einschl. der Begründung und den Gutachten in der in der Zeit vom 06.07.2021 bis einschl. 06.08.2021 durch eine Veröffentlichung im Internet unter www.wilhelmshaven.de/Bauleitplanung.

Ergänzend liegt der o.g. Bebauungsplanentwurf mit Begründung im Foyer des Technischen Rathaus, Rathausplatz 9, 26382 Wilhelmshaven vom 06.07.2021 bis einschließlich 06.08.2021

zu folgenden Zeiten öffentlich aus: Montag bis Donnerstag von 08.00 bis 17.00 Uhr, Freitag bis 14.00 Uhr.

Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen vorgebracht werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Bauleitplanung unberücksichtigt bleiben. Auch Kinder und Jugendliche sind Teil der Öffentlichkeit im Sinne des §3 (1) Satz 1 BauGB.

Auskünfte erteilt Frau Dirks im Technischen Rathaus Fachbereich Stadtplanung und Stadterneuerung, Zimmer 7.17, Rathausplatz 9, 26382 Wilhelmshaven, Tel.-Nr. 16-2630., E-mail: britta.dirks@wilhelmshaven.de. Eine Beteiligung über Internet und E-mail ist ebenfalls möglich. Der Entwurf der Bauleitplanung mit Begründung kann auf der Seite www.wilhelmshaven.de/Bauleitplanung oder über das zentrale Internetportal des Landes https://uvp.niedersachsen.de/kartendienste ab Beginn der öffentlichen Auslegungeingesehen werden.

Zur Eindämmung der Corona-Pandemie ist die Einsichtnahme unter Beachtung der geltenden Beschränkungen sozialer Kontakte einzuhalten: Auskünfte erteilt Frau Dirks telefonisch unter 04421/16-2630 oder per E-Mail: britta.dirks@wilhelmshaven.de

Im Zuge der Bearbeitung von Stellungnahmen werden darin enthaltene personenbezogene Daten unter Beachtung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen verarbeitet; die Verarbeitung erfolgt nur zum Zweck des Bauleitplanverfahrens. Weitere Informationen zum Datenschutz sind unter der oben aufgeführten Internetadresse veröffentlicht und liegen mit den o.g. Unterlagen öffentlich aus.

Feist
Oberbürgermeister

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