Stadt Wilhelmshaven

19. Mai 2021

Gesundheitsamt verschickt rund 1.700 Genesenennachweise

Wer innerhalb der vergangenen sechs Monate eine Corona-Infektion überstanden hat, gilt entsprechend der aktuellen Corona-Regelungen als Genesener. Er oder sie darf also beispielsweise die Außengastronomie, Museen oder Einzelhandelsgeschäfte besuchen, ohne einen Impf- oder aktuellen Testnachweis vorlegen zu müssen. Stattdessen muss ein sogenannter Genesenennachweis vorgezeigt werden. Eine entsprechende Vorlage dafür hat das Land Niedersachsen nun zur Verfügung gestellt, sodass das Wilhelmshavener Gesundheitsamt die Nachweise am heutigen Mittwoch, 19. Mai, in den Versand gegeben hat.

Post bekommen – so wie es vom Land vorgesehen ist – alle rund 1.700 Personen mit Erstwohnsitz in Wilhelmshaven, bei denen seit März 2020 das Corona-Virus vom Labor nachgewiesen wurde. In dem Genesenennachweis wird ihnen der sechsmonatige Zeitraum, in dem sie per Definition als „genesene Person" gelten, bescheinigt. Das heißt also, dass bei diejenigen, bei denen der Sechmonatszeitraum bereits verstrichen ist, dieser Nachweis nicht ausreicht, um die Vorgaben der aktuellen Corona-Regelungen einzuhalten. Sie benötigen zusätzlich den Nachweis einer Impfung oder alternativ einen tagesaktuellen Testnachweis, wenn sie entsprechende Geschäfte oder Einrichtungen besuchen wollen.

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