Stadt hebt Allgemeinverfügung zur Maskenpflicht auf
Die Stadt Wilhelmshaven hebt ihre Allgemeinverfügung zur Maskenpflicht an verschiedenen öffentlichen Orten auf. Somit gilt auf der Kaiser-Wilhelm-Brücke, auf Spielplätzen, in der Fußgängerzone Marktstraße und auf allen Schulhöfen außerhalb der Schulzeit keine allgemeine Maskenpflicht mehr.
Gleichwohl müssen weiterhin an den Orten, in der diese Pflicht per Corona-Verordnung des Landes geregelt ist, Masken getragen werden – also zum Beispiel an den Haltestellenbereichen von Bussen, auf Supermarktparkplätzen oder auf Wochenmärkten.
Außerdem gilt – und auch das ist in der Corona-Verordnung festgelegt – das immer dann eine Maske getragen werden muss, wenn das Abstandsgebot in der Öffentlichkeit unter freiem Himmel nicht nur vorübergehend nicht eingehalten kann. Sprich: Überall dort, wo viele Menschen unterwegs sind und es eng wird, muss eine Maske aufgesetzt werden.
Die Aufhebung der Allgemeinverfügung wird am morgigen Donnerstag, 20. Mai, veröffentlicht.