Stadt Wilhelmshaven

14. Mai 2021

Planfeststellungsverfahren für die Errichtung und den Betrieb einer +/- 525 kV-Hochspannungsgleichstromübertragungsleitung

Veröffentlichung in der Wilhelmshavener Zeitung am 15. Mai 2021

 

B E K A N N T M A C H U N G

Planfeststellungsverfahren für die Errichtung und den Betrieb einer +/- 525 kV-Hochspannungsgleichstromübertragungsleitung von dem Umspannwerk auf der Isle of Grain (GB) bis zum Umspannwerk Fedderwarden (NeuConnect) im deutschen Hoheitsgebiet (Küstenmeer und Landtrasse) (Küstenmeer: 12-Seemeilen-Grenze bis zum Anlandungspunkt Hooksiel; Landtrasse: Anlandungspunkt Hooksiel bis zur Konverterstation in Fedderwarden)

I.

Die NeuConnect Deutschland GmbH hat für das o. g. Vorhaben die Durchführung eines Planfeststellungsverfahrens nach dem Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) in Verbindung mit den §§ 72 bis 78 des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG) bei der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr, Dezernat 41 - Planfeststellung, Göttinger Chaussee 76A, 30453 Hannover, beantragt.

Das Projekt „NeuConnect" ist eine grenzüberschreitende +/- 525 kV-Hochspannungs-Gleichstrom-Übertragungs-Stromleitung (HGÜ-Stromleitung) zwischen Deutschland und Großbritannien. Die HGÜ-Stromleitung hat eine Gesamtlänge von 720 km und verläuft vom Umspannwerk (UW) Fedderwarden der TenneT TSO GmbH in Wilhelmshaven bis zum geplanten Umspannwerk Isle of Grain in der Grafschaft Kent in der Nähe von London (UK). Das HGÜ-Erdkabel quert die Hoheitsgebiete bzw. Ausschließlichen Wirtschaftszonen (AWZ) Großbritanniens, der Niederlande und Deutschlands.

Gegenstand dieses Planfeststellungsverfahrens ist die Errichtung und der Betrieb der Gleichstrom-Hochspannungsleitung für die Abschnitte im deutschen Küstenmeer und auf dem Festland bis zu der geplanten Konverterstation in Wilhelmshaven (Landtrasse).

Für das Bauvorhaben einschließlich der landschaftspflegerischen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen werden Grundstücke in den Gemarkungen Sengwarden, Fedderwarden und Rüstringen der Stadt Wilhelmshaven sowie die Gemarkungen Nordsee, Blaue Balje und Nordsee, Jade beansprucht.

Der Abschnitt der geplanten Trasse von NeuConnect im niedersächsischen Küstenmeer ist ca. 86 km lang und verläuft von der 12-Seemeilen-Grenze bis zum Anlandungspunkt südlich des Hooksieler Außenhafens. Nach 95 km durch die deutsche AWZ erreicht die Trasse den Grenzkorridor N-III innerhalb des Verkehrstrennungsgebietes (VTG) „Terschelling - German Bight". Im Küstenmeer knickt die Trasse leicht nach Südosten ab, verläuft weiter in östliche Richtung und tritt in Höhe von Spiekeroog in den Nationalpark Niedersächsisches Wattenmeer ein. Nördlich von Wangerooge kreuzt die Trasse die Jade-Fahrrinne und passiert den Leuchtturm Mellumplate. Westlich von Mellum verlässt die beantragte Trasse nach ca. 37 km den Nationalpark Niedersächsisches Wattenmeer. Das Erdkabel verläuft in einem Abstand von 190 m und 660 m parallel zu dem Nordergründe-Kabel der TenneT TSO GmbH. Nachdem das Erdkabel östlich der Störtebekerbank verlaufen ist, wird das Jade-Fahrwasser ein zweites Mal gekreuzt. Der Interkonnektor trifft südlich des Hooksieler Außenhafens auf das Festland.

Die Länge der Erdkabeltrasse vom Anlandungspunkt südlich des Hooksieler Binnentiefs bis zur Konverterstation beim Umspannwerk Fedderwarden beträgt ca. 12 km. Die Trasse verläuft zunächst in südwestliche Richtung bis zum Bohnenburger Deich, parallel zu einer bereits vorhandenen Kabeltrasse. Nach ca. 800 m wird die Trasse parallel zu einer vorhandenen 220-kV-Freileitung geführt und unterquert die Landesstraße L810. Nach einem Kilometer auf der westlichen Seite der Landesstraße wird diese erneut gequert und die Trasse folgt nun für ca. 5,2 km dem Verlauf der Landesstraße auf der östlichen Seite. Die Trasse quert dabei die Kreisstraße K291, die DB Bahnstrecke 1552 und die Landesstraße L811. In Höhe Schilldeich verschwenkt die Kabeltrasse nach Osten in Richtung der neu zu errichtenden Konverterstation nahe Fedderwarden.

Die vorliegenden Planunterlagen enthalten u.a.:

Landtrasse:

  • Erläuterungsbericht Küstenmeer und Landtrasse
  • Übersichtspläne Trassenverlauf
  • Kreuzungsverzeichnis
  • Grunderwerbsverzeichnis sowie Lagepläne und Höhenpläne
  • Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag
  • Landschaftspflegerischer Begleitplan mit Umweltfachbeitrag inklusive Karten zu naturschutzfachlichen Planungsvorgaben und wertvollen Bereiche für den Vogelschutz Biotope und Vermeidungsmaßnahmen zum Artenschutz
  • Trassenplanung, Lagepläne: Gesamttrasse, Regelquerschnitte, Lage- und Detailpläne und Übersichtsplan Wegekonzept, Kreuzungsanträge
  • Baugrundvorerkundung und Bodenschutzkonzept
  • Fachbeitrag Wasserrahmenrichtlinie
  • Gutachten zur Elektromagnetischen Verträglichkeit
  • Gutachten zu Thermischen Emissionen (Kabelerwärmung)
  • Materialband (Prüfung Raumordnungsverfahren, Umweltfachliche Betrachtung der Trassenkorridore, Untersuchungsrahmen Antragskonferenz, Luftbildauswertung)

Küstenmeer

  • Erläuterungsbericht Küstenmeer und Landtrasse
  • Übersichtspläne Küstenmeer, Kabeleinzugsfläche Hooksiel und Arbeitsflächen Hooksiel
  • Koordinatenlisten
  • Kreuzungs- und Bauwerksverzeichnis
  • Bericht zur Bauausführung
  • Lage- und Grunderwerbsplan
  • Grunderwerbsverzeichnis
  • Umweltfachbeitrag
  • Landschaftspflegerischer Begleitplan
  • Wasserrechtlicher Fachbeitrag
  • Biotopschutzrechtliche Prüfung
  • Artenschutzrechtliche Prüfung
  • Natura 2000 – Verträglichkeitsuntersuchung
  • Materialband (Emissionsstudie Kabel (2-K-Studie), Benthosgutachten, Schifffahrtsstudie, Fischerei Fachgutachten, HSE-Dokumentation, Übersichtspläne Bathymetrie, Sedimentverteilung, Benthos, Surveybericht)

II.

(1) Die Planfeststellungsunterlagen können in der Zeit vom

17.05.2021 bis zum 16.06.2021 (einschließlich)

auf der Internetseite der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr (NLStBV) https://planfeststellung.strassenbau.niedersachsen.de/overview und dort unter dem Titel „NeuConnect Küstenmeer und Landtrasse" eingesehen werden. Die Auslegung der Unterlagen erfolgt gemäß § 3 Abs. 1 Planungssicherstellungsgesetz (PlanSiG) in elektronischer Form.

Daneben liegen die Planunterlagen nach § 3 Abs. 2 S. 1 PlanSiG als zusätzliches Informationsangebot im oben genannten Zeitraum im Technischen Rathaus der Stadt Wilhelmshaven, Fachbereich Stadtplanung und Stadterneuerung, Rathausplatz 9, 26382 Wilhelmshaven während der Dienststunden zur allgemeinen Einsichtnahme aus.

Für diese Einsichtnahme sind unter Beachtung der geltenden Beschränkungen sozialer Kontakte zur Eindämmung der Corona-Pandemie nachfolgende Regelungen einzuhalten:

Um Wartezeiten vor Ort aus Gründen des Infektionsschutzes zu vermeiden, werden Termine für die Einsichtnahme von Herrn Büttler telefonisch unter (04421) 16-2742 oder per Email (andreas.buettler@wilhelmshaven.de) vergeben. Der Zutritt zu den Aushängen ist lediglich zwei Personen gestattet. Das Tragen eines Mundschutzes sowie die Einhaltung der Abstandsregeln (mind. 2,0 m) sind erforderlich. Auskünfte zur Planung erteilt Herr Büttler telefonisch.

Die NLStBV nimmt auch die Belange von Personen in den Blick, die keinen oder keinen ausreichenden Zugang zum Internet haben, um Einsicht in die auszulegenden Unterlagen nehmen zu können. Als zusätzliches Informationsangebot bietet die NLStBV daher im o.g. Zeitraum gemäß § 3 Abs. 2 S. 2 PlanSiG den Versand der Unterlagen auf einem Datenträger an. Wenden Sie sich hierzu bitte an die unten aufgeführte Adresse der NLStBV, an die auch Äußerungen zu richten sind.

Im Falle von Abweichungen ist der Inhalt der Planunterlagen im Internet maßgebend.

Jede Person, deren Belange durch das Vorhaben berührt werden, kann gemäß § 73 Abs. 4 S. 1 VwVfG Einwendungen gegen den Plan geltend machen. Die Einwendung/ Stellungnahme muss den geltend gemachten Belang und das Maß seiner Beeinträchtigung erkennen lassen.

Anerkannte Vereinigungen nach § 3 UmwRG erhalten durch die öffentliche Planauslegung Gelegenheit zur Einsicht in die dem Plan zu Grunde liegenden (einschlägigen) Sachverständigengutachten; sie können Stellungnahmen zu dem Plan abgeben, soweit sie durch das Vorhaben in ihrem satzungsgemäßen Aufgabenbereich berührt werden.

Die Einwendungen / Stellungnahmen sind bis einschließlich zum 30.06.2021 schriftlich oder - nach vorheriger Terminabsprache - zur Niederschrift bei der Stadt Wilhelmshaven; Fachbereich Stadtplanung und Stadterneuerung, Rathausplatz 9, 26382 Wilhelmshaven oder der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr, Dezernat 41 Planfeststellung, Göttinger Chaussee 76A, 30453 Hannover (0511-3034-0) zu erheben. Schriftliche Einwendungen müssen eigenhändig unterschrieben sein. Eine E-Mail erfüllt die gesetzlich vorgeschriebene Schriftform nicht. Maßgeblich ist jeweils das Datum des Eingangs.

Vor dem 17.05.2021 eingehenden Einwendungen und Stellungnahmen werden als unzulässig zurückgewiesen.

Einwendungen und Stellungnahmen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen, sind nach Ablauf der vorgenannten Einwendungsfrist ausgeschlossen (§ 73 Abs. 4 VwVfG).

Bei Einwendungen, die von mehr als 50 Personen auf Unterschriftslisten unterzeichnet oder in Form vervielfältigter gleichlautender Texte eingereicht werden (gleichförmige Eingaben), ist auf jeder mit einer Unterschrift versehenen Seite eine Unterzeichnerin/ein Unterzeichner mit Namen, Beruf und Anschrift als Vertreterin/Vertreter anzugeben. Es darf nur eine einzige Unterzeichnerin/ein einziger Unterzeichner als Vertreterin/Vertreter für die jeweiligen Unterschriftslisten bzw. gleich lautenden Äußerungen genannt werden. Vertreterin/Vertreter kann nur eine natürliche Person sein. Anderenfalls können diese Äußerungen gemäß § 17 Abs. 2 VwVfG unberücksichtigt bleiben.

(2) In den Fällen des § 43a Nr. 3 EnWG findet ein Erörterungstermin nicht statt, wenn Einwendungen gegen das Vorhaben nicht oder nicht rechtzeitig erhoben worden sind, die rechtzeitig erhobenen Einwendungen zurückgenommen worden sind, ausschließlich Einwendungen erhoben worden sind, die auf privatrechtlichen Titeln beruhen, oder alle Einwender auf einen Erörterungstermin verzichten.

Findet ein Erörterungstermin statt, wird dieser mindestens eine Woche vorher ortsüblich bekannt gemacht. Ferner werden diejenigen, die sich geäußert haben, bzw. bei gleichförmigen Eingaben die Vertreterin/ der Vertreter, von dem Termin gesondert benachrichtigt. Sind mehr als 50 Benachrichtigungen vorzunehmen, so können diese durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden (§ 73 Abs. 6 S. 4 VwVfG). In dem Termin kann bei Ausbleiben eines Beteiligten auch ohne ihn verhandelt werden.

(3) Durch Einsichtnahme in die Planunterlagen, Einreichen von Äußerungen, Teilnahme am Erörterungstermin oder Vertreterbestellung entstehende Kosten werden nicht erstattet.

(4) Über die Zulässigkeit des Vorhabens sowie die Äußerungen entscheidet nach Abschluss des Anhörungsverfahrens die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr (Planfeststellungsbehörde). Die Zustellung der Entscheidung (Planfeststellungsbeschluss) an diejenigen, die sich geäußert haben, kann durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden, wenn mehr als 50 Zustellungen vorzunehmen sind (§ 74 Abs. 5 Satz 1 VwVfG).

III.

Vom Beginn der Auslegung des Planes an tritt die Veränderungssperre nach § 44a EnWG in Kraft. Darüber hinaus steht ab diesem Zeitpunkt dem Vorhabenträger ein Vorkaufsrecht an den von dem Plan betroffenen Flächen zu (§ 44a Abs. 3 EnWG).

Nach § 43a Nr. 2 EnWG sind die Einwendungen und Stellungnahmen dem Vorhabenträger und den von ihm Beauftragten zur Verfügung zu stellen, um eine Erwiderung zu ermöglichen. Auf Verlangen des Einwenders sollen dessen Name und Anschrift unkenntlich gemacht werden, wenn diese zur ordnungsgemäßen Durchführung des Verfahrens nicht erforderlich sind.

Hinsichtlich der Informationen nach Art. 13 der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) wird auf das bei Auslegung den Planunterlagen vorangestellte Merkblatt zur Datenverarbeitung im Planfeststellungsverfahren verwiesen. Diesem Merkblatt sind die Zwecke der Verarbeitung personenbezogener Daten, ihre Speicherdauer sowie Informationen über die Betroffenenrechte nach der DS-GVO im Planfeststellungsverfahren zu entnehmen.

Der Text dieser Bekanntmachung kann auf der Internetseite der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr https://planfeststellung.strassenbau.niedersachsen.de/overview und auch auf der Internetseite derStadt Wilhelmshaven unter https://www.wilhelmshaven.de/Aktuelles/ eingesehen werden.

Wilhelmshaven, den 15.05.2021

Feist
Oberbürgermeister

 

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